Frage an Klaus-Peter Willsch von Martin Groß G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Willsch,
1. Frage: Sehen Sie es als Ihre Pflicht an die Hesssische Verfassung in der Bundespolitik mit Nachdruck zu vertreten ?
2. Frage: Vertreten Sie insbesondere Artikel 33, erster Satz in der Bundespolitik mit Nachdruck ?
3. Frage: Warum ggf. nicht ?
4. Frage: Oder falls doch, wie sieht das bei Ihnen konkret aus ?
(Artikel 33 der Verfassung des Landes Hessen lautet:
Leistungs- und bedarfsgerechter Lohn, Lohngleichheit von Mann und Frau
Das Arbeitsentgelt muß der Leistung entsprechen und zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltsberechtigten ausreichen. Die Frau und der Jugendliche haben für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung Anspruch auf gleichen Lohn. Das Arbeitsentgelt für die in die Arbeitszeit fallenden Feiertage wird weiter gezahlt.)
Mit freundlichen Grüßen
Martin Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
die Hessische Verfassung ist selbstverständlich auch für einen Hessischen Bundestagsabgeordneten wichtig. In manchen Bereichen wird allerdings die Gültigkeit von föderalen Normen durch die Normenhierarchie eingeschränkt. Demnach bricht laut §31 GG Bundesrecht Länderrecht, falls die jeweiligen gesetzlichen Regelungen miteinander im Widerspruch stehen. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Todesstrafe. In der hessischen Verfassung ist sie immer noch als Höchststrafe vorgesehen (Artikel 21). Da aber die Todesstrafe mit §102 GG auf Bundesebene abgeschafft wurde, gilt dies auch für Hessen.
Mit dem von Ihnen eingebrachten Artikel 33 der hessischen Verfassung verhält es sich ähnlich: Gemäß §9 (3) GG ist die Tarifautonomie im Grundgesetz festgeschrieben und wurde am 9. April 1949 mit dem Tarifvertragsgesetz gesetzlich konkretisiert. Diese Regelung ist aus der Einsicht hervorgegangen, dass der Staat nicht in der Lage ist, einen gerechten Preis für die geleistete Arbeit auszuhandeln.
Vor diesem Hintergrund möchte ich in Bezug auf Ihre Frage nach der Durchsetzung eines leistungs- und bedarfsgerechten Lohns wie folgt Stellung nehmen:
Als Mitglied des Vorstandes des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion arbeite ich dafür, die mittelständische Wirtschaft als größten Arbeitgeber Deutschlands zu stärken, um damit dazu beizutragen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Dies ist m.E. die Aufgabe der Politik, nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschen überhaupt in die Lage zu versetzen sich einen Lohn zu verdienen. Darüber hinaus, bekenne ich mich zur sozialen Marktwirtschaft und damit auch der Tarifautonomie, d.h. die Politik sollte sich aus der Festlegung von Lohnhöhen weitgehend heraushalten. Dies ist Sache der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter, wobei beispielsweise durch das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz die Politik Grenzen eingezogen hat, um Lohndumping zu verhindern. Meine Fraktion verfolgt zudem den Plan eines Kombilohn-Modells, um bei sehr niedrigen Löhnen von staatlicher Seite unterstützend tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB