Frage an Klaus-Peter Willsch von bernd w. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Willsch,
Ihnen ist sicherlich der Prozentsatz der Pendler in Ihrem Wahlkreis besser bekannt als mir. Ich weiß aber, dass die Zahl der Pendler in dieser Region besonders hoch ist und dass man in diesem Wahlkreis leicht 50 km zu seinem Arbeitsplatz unterwegs ist (pro Strecke). Ich gehöre selbst zu dieser Gruppe, pendele täglich ins Rhein-Main-Gebiet und ärgere mich zur Zeit besonders über eine Art "Volksverdummung", wenn in der Presse wieder einmal zu hören ist, dass Pendler für jeden Km des Weges zur Arbeit 30 cent vom Staat bekommen. Tatsache ist doch, dass ich für jeden Km meines Arbeitsweges (hin und zurück) gerade einmal 15cent ansetzen kann, die dann mein zu versteuerndes Einkommen verringern. Bei einem Grenzsteuersatz von 33% sind das sage und schreibe 5cent pro Km, die ich an Steuern nicht zahlen muss, allerdings z.Zt. auch erst ab dem 21.Km.
Die aktuelle Steuergesetzgebung sorgt in Verbindung mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Eur dafür, dass ein Arbeitnehmer, der direkt neben seinem Arbeitsplatz wohnt und sonst keine Werbungskosten hat, die gleichen 920 Eur steuerlich geltend machen kann, wie ein Arbeitnehmer mit 20+13 = 33km Anfahrtsweg pro Strecke. Was für Unternehmen gilt, bleibt dem normalen Arbeitnehmer versagt., wenn Werbungskosten, die notwendig sind, um das Einkommen überhaupt erzielen zu können, nicht vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgesetzt werden können.
In Anbetracht der Steuerlast auf Anschaffung und Unterhalt von Kraftfahrzeugen (Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Versicherungssteuer und mehrfache Mehrwertsteuer) halte ich die Absetzbarkeit einer vernünftigen km-Pauschale ab dem ersten Km für unbedingt notwendig und finde, dass zum Ausgleich des Steueraufkommens im Sinne der Steuergerechtigkeit viel eher die Streichung des Arbeitnehmerpauschbetrages diskutiert werden sollte, als die Kürzung der ersten 20 km.
Wie stehen Sie zur sog. Pendlerpauschale?
Mit besten Grüßen
Bernd Will
Sehr geehrter Herr Will,
besten Dank für Ihre Mail vom 12.11.2007.
Dass gerade Sachverhalte aus unserem komplizierten Steuerrecht in der veröffentlichten Meinung häufig falsch dargestellt werden, bedaure ich ebenfalls. In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen per Leserbrief Ihre richtige Darstellung öffentlich zu machen.
Als Abgeordneter eines Wahlkreises, aus dem an jedem Arbeitstag zehntausende Menschen u.a. in das Rhein-Main-Gebiet auspendeln, weiß ich um die Mehrbelastungen, die die Veränderung der Pendlerpauschale im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007 mit sich gebracht hat. Letztlich ist es jedoch eine Entscheidung gewesen, die wir als große Koalition im Sinne der Haushaltskonsolidierung getroffen haben, es geht hier um ein jährliches Volumen von 2,5 Mrd. Euro. Der Übergang zum „Werkstorprinzip“ ist durch die Härtefallregelung für Fernpendler abgemildert worden.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht (voraussichtlich in 2008) über die nun geltende Regelung trifft. Der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte von Niedersachsen und dem Saarland haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, demgegenüber stehen die Finanzgerichte Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Köln, die die geltende Regelung als verfassungskonform ansehen. An dieser Ausgangslage ist abzulesen, dass es nicht, wie in vielen Medien kommuniziert, zu einer Neuregelung der Pendlerpauschale kommen muss. Meine Kollegen und ich gehen davon aus, dass die geltende Rechtslage auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts finden wird. Vor einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir jedenfalls keinen Grund zur Änderung der Rechtslage.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB