Frage an Klaus-Peter Willsch von Florian K. bezüglich Wirtschaft
Wie stehen Sie zu folgendem Zitat des Deutschen Hotel und Gaststätten Verbandes? "Wir erwarten, dass Essen steuerlich gleich behandelt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes. Es ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants."
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich dazu Stellung beziehen:
Grundsätzlich werden Speisen, die für den Verzehr vor Ort vorgesehen sind, mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Für Speisen, die außer Haus verzehrt werden, sind 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Letzteres trifft vor allem auf Lieferservices und Imbissstände zu. Ob eine Wettbewerbsbenachteiligung zwischen den Anbietern vorliegt, hängt z. B. von der Ähnlichkeit der Produkte ab und kann nur von Fall zu Fall beurteilt werden. Um Abgrenzungsschwierigkeiten zu verhindern, hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 20. März 2013 klargestellt, welche Leistungen mit 7 und welche mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden.
Eine Änderung der geltenden Rechtslage, die ich persönlich begrüßen würde, ist in unserem Regierungsprogramm leider nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB