Frage an Klaus-Peter Willsch von Hans R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Willsch
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen !
Ist es richtig das Bundestagsabgeordnete Ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch
Abstammung nachweisen müssen ?
Wenn dem so ist,reicht der Personalausweis als Legitimation nicht aus und das bedeutet
für mich,daß ich meine Staatsangehörigkeit mit diesem Dokument rechtlich nicht nachweisen kann.
Ich bitte um eine klare und ehrliche Antwort und was müsste ich tun um diesbezüglich
Rechtssicherheit zu erlangen!
Im voraus herzlichen Dank !
Sehr geehrter Herr Rink,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Von einem "Abstammungsnachweis für Bundestagsabgeordnete" höre ich das erste Mal. Man muss Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG sein, um das passive Wahlrecht wahrnehmen zu dürfen. Details können Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters nachlesen: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlbewerber.html#91765bba-d852-4746-96b6-32c5d596a20e
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB