Frage an Klaus-Peter Willsch von Volker H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Wilsch,
ich bin Bilanzbuchhalter und sehe mich, sowie meine Berufskollegen in der Ausübung unseres Berufes auf selbständiger Basis durch das Steuerberatergesetz sehr stark eingeschränkt.
Wie stehen Sie und die CDU einem Bilanzbuchhaltergesetz wie es Österreich jetzt auf den Weg gebracht hat gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Heun
Sehr geehrter Herr Heun,
für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Im Kern geht es Ihnen darum, die Befugnisse von selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern zu erweitern. So sollen diese – neben den bereits vorhandenen Befugnissen, laufende Geschäftsvorfälle zu buchen sowie die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldungen zu fertigen - auch eine Buchhaltung einrichten und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen.
Mit einer solchen Befugniserweiterung geht eine Reihe von praktischen Fragen einher, die aus meiner Sicht zunächst zu klären wären.
Aus Gründen eines fairen Wettbewerbs mit den Berufsträgern, die bereits solche Befugnisse haben, aber auch zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher, müssten bestimmte Anforderungen an die Qualifikation formuliert werden. Es wäre eine (erweiterte) Berufshaftpflichtversicherung vorzusehen. Regelungen zur Festsetzung der Entgelte würden notwendig, da beispielsweise auch Steuerberater an eine Gebührenordnung gebunden sind.
Schließlich wäre zu prüfen, ob die Industrie- und Handelskammern, an die die selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter angebunden sind, die Instrumentarien haben, die einer Berufskammer vergleichbar sind.
Wegen der Komplexität des Themas halte ich es daher für notwendig, eine Befugniserweiterung erst ausführlicher zu diskutieren.
Hinzuweisen ist darauf, dass der Gesetzgeber geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten einen schnellerer Zugang zum Steuerberaterberuf eingeräumt hat als anderen Berufsgruppen: Die praktische Vorbildungszeit als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Steuerberater beträgt 7 Jahre - statt der sonst vorgesehenen 10 Jahre.
Zur weiteren Frage der Werbebefugnis von selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern: Die Vorschriften hierzu wurden bereits liberalisiert. So sieht das Steuerberatungsgesetz als Beschränkung lediglich vor, dass diese Berufsgruppen nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB