So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung.
Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik sollte die Menschen schützen und auf Prävention setzen, anstatt einen nachweislich gesundheitsschädlichen Stoff gefährlich zu verharmlosen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung. Auch das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wurde 1:1 auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an schulisch bedarfsnotwendigen Sportanlagen – darunter auch Hallenbäder – mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).