Sehr geehrter Herr Holetschek, Wie kann es sein, dass KH-Stationen an die Grenzen kommen? Darauf hin. Werden unter ihrer Führung die KH's wieder kommunalisiert?
Es ist bekannt, vor allem ist es momentan auch spürbar... Das kaputt Machen des Gesundheitswesens ist ein Verschulden der Regierungen der letzten 40 Jahre! Dies z.B. durch Privatisierung der Krankenhäuser, subventionierter Bettenabbau(auch während der Pandemie), deflationäre Löhne zu schlechten Bedingungen etc. was auch extrem negative Wirkung hatte (Personalabwanderung), hat und haben würde. Werden Sie es nicht nur versuchen, daran was zu ändern, sondern wirklich ändern, ab SOFORT?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es besteht kein Grund, die hohe Qualität der flächendeckenden stationären Versorgung in Bayern in Frage zu stellen. In ganz Bayern steht eine gewachsene, leistungsfähige und zum Glück auch dichte Krankenhausstruktur für die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort zur Verfügung. Die durchschnittliche Auslastung der bayerischen Krankenhäuser lag im Jahr 2019 bei 77 %. Bei einem anzustrebenden Bettennutzungsrichtwert von 80 % ist das ein sehr gutes Ergebnis, das keinesfalls auf eine generelle Überversorgung, aber auch nicht auf eine Unterversorgung hindeutet. Diese Strukturen kommen in der zugespitzten Lage der Pandemie vor allem im Bereich der Intensivkapazitäten an ihre Grenzen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang aber, dass es hier nicht an räumlich-technischen Kapazitäten mangelt, sondern am notwendigen Fachpersonal zur Bewältigung des stark erhöhten Patientenaufkommens. Der Freistaat Bayern hat insoweit kurzfristig weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kapazitäten zu erhöhen bzw. bestmöglich auszulasten. Hierzu gehören die Einsetzung der bewährten Krisenorganisationsstrukturen ebenso wie erhebliche finanzielle Aufwendungen für das Krankenhauspersonal und zur Entschädigung herangezogener Einrichtungen.
Krankenhausplanung ist im Übrigen keine staatliche Planwirtschaft und Krankenhäuser sind keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Insbesondere private Krankenhausträger haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Ansprüche auf Aufnahme in den Krankenhausplan; der Staatsregierung obliegt hier keine aufsichtsrechtliche und insoweit regulierende Funktion.
Aktuell gibt es in Bayern 408 sog. zugelassene Krankenhausstandorte (367 Plankrankenhäuser, 6 Hochschulkliniken, 35 Vertragskrankenhäuser), in denen gesetzlich Versicherte behandelt werden können. Davon befinden sich knapp zwei Drittel im ländlichen Raum und mit ihnen die Hälfte der vollstationären Betten und teilstationären Plätze. Mit Stand 01.01.2021 gab es unter den Plankrankenhäusern in Bayern 214 Krankenhausstandorte in öffentlicher Trägerschaft, auf die 70, 1 % der stationären und teilstationären Betten entfielen. Dem stehen 46 freigemeinnützig getragene Standorte mit 12,1 % der Betten und Plätze sowie 107 privat geführte Standorte mit 17,9 % der Betten und Plätze gegenüber. Demgegenüber gab es 2017 bei damals ebenfalls 367 aufgenommenen Plankrankenhäusern 219 Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft bei einem stationären und teilstationären Anteil von 71,3 %. Dem standen 43 Einrichtungen in freigemeinnütziger mit 11,5 % stationärer und teilstationärer Kapazitäten und 105 Krankenhäuser in privater Trägerschaft gegenüber, deren Anteil bei 17,1 % lag. Dabei bilden die kommunalen Krankenhäuser mit Abstand die wichtigste Säule in der Krankenhausversorgung. Von einer Privatisierungstendenz kann bei einer Entwicklung im Bereich der öffentlichen Trägerschaft von 71,3 % (2017) zu 70,1 % (2021) nicht die Rede sein.
Lieber Herr H., zusammenfassend ist festzuhalten, dass nicht etwa die Kapazitäten der Krankenhäuser zu gering sind; im Gegenteil beweist die bisher herausragende Bewältigung der enormen Pandemielasten die hohe Leistungsfähigkeit der Krankenhausstruktur. Anzusetzen ist vielmehr im Bereich der heute möglichen Pandemieprävention. Mit den Schutzimpfungen steht hier ein hoch wirksames Mittel zur Verfügung, dessen flächendeckende Verwendung nunmehr Ziel aller politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen sein muss. Hierfür kann jeder einzelne seinen Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister