
(...) Nicht die zu verhandelnden Fälle und auch nicht die Urteile sind gleich - aber für uns alle gelten dieselben Gesetze und Maßstäbe. Dies ist der zentrale Unterschied einer unabhängigen Justiz in der Bundesrepublik im Gegensatz zu der von Ihnen beschriebenen Nazijustiz im Dritten Reich. Aus dem was ich in Ihrer Frage erkennen kann ist nichts gegenteiliges ersichtlich. (...)