Frage an Klaus-Dieter Gröhler von joachim n. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Die Deutsche Bahn(DB Immo) aber auch der Bund( BEV) versuchen immer häufiger Bahnflächen zu Höchstpreisen als Immobilienstandorte an Investoren zu verkaufen, ohne die kommunalen Interessen an alternativen Verwendungszwecken (Grünflächen, soiale Infrastruktur) zu berücksichtigen. Werden Sie im Bundestag über die Einwirkung auf den Eigentümer (Bundesrepublik Deutschland) dies Gebahren einschränken?
Sehr geehrter Herr Neu,
vielen Dank für Ihre Frage. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die Deutsche Bahn eine Aktiengesellschaft ist, die sich wiederum im Eigentum des Bundes befinden. Formal handelt es sich bei der Deutschen Bahn und ihren Tochtergesellschaften also um ein nicht-staatliches Unternehmen. Ein „Einwirken auf den Eigentümer“ ist hier daher nicht ausreichend.
Dennoch bin ich mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag im Gespräch, die Kriterien von Grundstücks- oder Immobilienverkäufen (bspw. durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), zu überdenken. Die Kriterien sollten nicht immer dem Höchstpreis folgen. Insbesondere in städtischen Gebieten wie Berlin sollten der Bedarf an Grünflächen, an gemeinschaftlichen Flächen (bspw. für den Bau einer Kindertagesstätte), an bezahlbaren Wohnraum und die vorhandene Sozialstruktur (also der bereits ansässigen Bewohner des Umfeldes) eine deutlich größere Berücksichtigung finden. Auch wenn dies einen Verzicht auf den Höchstpreis bedeuten würde.
Sie können sich vorstellen, dass die Überzeugungsarbeit bei einem Verzicht auf den höchsten Preis nicht ganz einfach ist. Dennoch würde ich weiterhin „am Ball bleiben“.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler