Wie stehen sie zum Transparenzregister? Sind sie der Meinung, dass hier nachgebessert werden sollte?
Bei vielen Abgeordneten ist die eigentliche Quelle der Nebeneinkünfte unbekannt. Abgeordnete, die nebenbei als Anwälte oder Berater arbeiten, müssen nicht einmal offenlegen, in welcher Branche ihre Mandanten tätig sind. Ob ein Parlamentarier durch die Tätigkeit neben dem Mandat in einen Interessenkonflikt geraten könnte, ist damit nicht erkennbar.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. September. Grundsätzlich erachte ich die Gewährleistung von Transparenz als wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre gewählten Volksvertreter. Daher habe ich bereits das Transparenzversprechen von Abgeordnetenwatch abgegeben.
Im März 2021 hat der Deutsche Bundestag zudem mit den Stimmen der CDU- Fraktion das verpflichtende Lobbyregister beschlossen und damit einen wesentlichen Schritt zu mehr Offenheit getan. Es gilt künftig für Lobbyisten eine Eintragungspflicht, bevor sie an Mandatsträger oder deren Mitarbeiter herantreten. Gleiches gilt bei Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung – genauer für Gespräche mit Ministerialbeamten ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das Register enthält dabei Angaben zur Person, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zum Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen. Verstöße gegen diese Registrierungspflicht werden mit der nun erfolgten Änderung von einem Ordnungswidrigkeitstatbestand erfasst.
Darüber hinaus halte ich eine Verschärfung der Transparenzpflichten derzeit für nicht geboten. Insbesondere steht einer weitergehenden Offenlegung von Mandatsverhältnissen im Falle einer anwaltlichen Nebentätigkeit das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwalt entgegen. Darüber hinaus verbietet bereits das anwaltliche Berufsrecht die Vertretung widerstreitender Interessen. Insofern bestehen aus dieser Perspektive Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
Neben der Transparenz halte ich die Unabhängigkeit des Abgeordneten für eine wesentliche Bedingung seiner Tätigkeit. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen unterworfen, wie es das Grundgesetz ausdrücklich verlangt. Die Nebentätigkeit – und damit eine Perspektive nach der Politik – halte ich für einen wesentlichen Baustein, um diese Unabhängigkeit zu bewahren.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler