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Klaus Brandner
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Frage von Arndt Z. •

Frage an Klaus Brandner von Arndt Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

wie ich eben traurigerweise feststellen musste, haben Sie dem BKA Gesetz und der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Glauben Sie, dass das BKA nun Geheimdienstliche Rechte benötigt und ohne eine richterliche Zustimmung Menschen überwachen dürfen sollte ?

Wenn dies so ist, muss ich nun leider anders Wählen.

Ist unser Staat denn so marode, dass eine solche Struktur aufgebaut werden muss, vielleicht habe Sie ja die Veränderungen diesbezüglich wahrgenommen. Die Bürger werden in maschinelle Kontroll- und Überwachungssysteme gehüllt bis Freiheit und Privatsphäre nur noch Worte sind. - Dinge die deutsche Bürger sehr lange Zeit hart erkämpfen mussten.

Treffen Sie Entscheidungen nach dem was Richtig ist, und nicht was konsens oder populär ist.

Die Bürger sind keine Schäfchen, es sind Menschen, die sich zusammengetan haben um in einer freien demokratischen Gesellschaft zu leben, manchmal denke ich Politiker vergessen dies gerne.

Was bleibt einer Gesellschaft denn erhalten, was zeichnet sie aus ?
Wie kann Bildung einen so niedrigen Stellenwert haben, dass Menschen die sich entschlossen haben zu studieren dafür bezahlen müssen ? Wie kann soetwas sein ?
(Das musste nochmal raus...)

Sie haben sich entschlossen eine große Gruppe von Menschen politisch zu vertreten, Sie sind Der, der gefragt wird warum er nichts getan hat, wenn es zu spät ist.

PS: Der vorangehende Text ist doch etwas tiefschürfend geraten, drückt jedoch meine nachdenkliche Haltung aus; Sie sollten ihn nicht zu persönlich nehmen. Eine Stellungnahme dazu halte ich für eher wenig hilfreich, auch ist es eher als Anstoß zu verstehen.

Ich möchte mit meiner Frage abschließen:

Was hat Sie dazu bewogen für das BKA-Gesetz zu stimmen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über abgeordnetenwatch.de. Gern beantworte ich Ihre Frage, was mich dazu bewogen hat, dem BKA-Gesetz im Bundestag zuzustimmen.

Nach meiner Überzeugung müssen Maßnahmen zur inneren Sicherheit und persönliche Freiheit immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung ein.

Mit dem neuen BKA-Gesetz wurde eines der wichtigsten Gesetze der großen Koalition im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik in dieser Legislaturperiode im deutschen Bundestag verabschiedet. Dieses Gesetz entspricht Punkt für Punkt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch greift die Formulierung des § 4a BKA-Gesetz, der die neue Aufgabe des Bundeskriminalamts umschreibt, nahezu wörtlich die Entscheidung des verfassungsändernden Gesetzgebers in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG auf, dem Bundeskriminalamt in bestimmten Fällen im Bereich des internationalen Terrorismus die Kompetenz für die Gefahrenabwehr einzuräumen. Diese Entscheidung, die im Rahmen der Föderalismusreform I getroffen wurde, haben wir konsequent, im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, mit dem BKA-Gesetz umsetzt.

Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sein. Wir haben deshalb das modernste und rechtsstaatlich anspruchsvollste Polizeigesetz der Bundesrepublik geschaffen. Das gesamte zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendige polizeiliche Instrumentarium haben wir in diesem Gesetz abgebildet. Dieses umfasst bekannte und bewährte polizeiliche Standardbefugnisse, wie die Vorladung und die erkennungsdienstlichen Maßnahmen. In den Polizeigesetzen der Länder sind diese Maßnahmen seit Jahrzehnten festgeschrieben.

Neu ist die Befugnis zur sogenannten „Online-Durchsuchung“. In einer früheren Antwort zu diesem Thema können Sie nachlesen, dass ich diesem Instrument äußerst kritisch gegenüberstehe.

Ich sehe aber auch, dass die herkömmlichen Instrumente nicht ausreichen, wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird. Um den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können, muss die Polizei in die Lage versetzt werden, die terroristische Kommunikation zu überwachen.
Gerade weil die Online-Durchsuchung einen so gravierenden Eingriff in die Grundrechte darstellt, war mir besonders wichtig, dass die Anwendung der Online- Durchsuchung nur in äußerst engen Grenzen erlaubt wird. Die SPD hat durchgesetzt, dass das BKA-Gesetz die hohen Anforderungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht an die Durchführung der Online-Durchsuchung gestellt hat. Danach kann dieses Instrument nur unter sehr hohen Hürden durch den Richter angeordnet werden. Auch der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Ein solcher Fall darf auch nur dann angenommen werden, wenn selbst ein effizienter Richter-Notdienst keine Abhilfe schaffen kann. Wir werden darauf drängen, dass Bereitschaftsdienste an allen BKA-Standorten vorhanden sind. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich geboten.

Die SPD hat außerdem erfolgreich für die Evaluierung und die Befristung insbesondere dieser neuen Maßnahme gekämpft. Bisher haben wir keine Erfahrungen mit der Durchführung von Online-Durchsuchungen bzw. deren praktischen Auswirkungen. Nun muss ein unabhängiger Sachverständiger, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, diese Maßnahme begutachten. In Verbindung mit der Befristung der Maßnahme haben wir so die effektiven Vorraussetzungen für Korrekturmöglichkeiten des Gesetzgebers geschaffen. Eine Befristung nach acht Jahren wäre angemessen gewesen, war jedoch nicht durchsetzbar. Eine Befristung von zwölf Jahren ist besser als keine.
Die Privat- und Intimsphäre (vom Bundesverfassungsgericht als Kernbereich privater Lebensgestaltung bezeichnet) der von einer Online-Durchsuchung erfassten Personen wird wirksam geschützt. Hierüber wacht der unabhängige Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamts. Bei der Auswertung der Kernbereichsinhalte wird er von zwei Beamten des Bundeskriminalamts unterstützt. In Zweifelsfällen sind die Daten zu löschen oder zur Entscheidung, ob der Kernbereich betroffen ist, einem Richter vorzulegen. Dieser gesamte Prozess muss dokumentiert werden. So hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte die Möglichkeit, den Vorgang zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner, MdB