Frage an Klaus Brandner von Walther O. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Brandner,
der Schweizer Wochenzeitung habe ich entnommen, dass im Rahmen von Freihandelsabkommen zwischen Staaten sogenannte "Schiedsverfahren" eingerichtet werden. Darin können Unternehmen für entgangene Gewinne Schadensersatz von öffentlichen Stellen einfordern. So soll das schwedische Unternehmen Vattenfall in solch einem Verfahren von Deutschland 3,7 Mrd. € forden für die Stillegung von Atomkraftwerken durch die Energiewende.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Gibt es diese Forderung von Vattenfall tatsächlich und wenn ja, wie hat das Schiedsverfahren entschieden?
Wer sind die Schiedsfrauen/-männer? Wer setzt sie ein? Handelt es sich um erfahrene Richter?
Warum finden die Schiedsverfahren nicht grundsätzlich öffentlich statt? Es geht ja um öffentliche Gelder, also Geld von uns Steuerzahlern.
Sollen durch das gerade verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA auch solche "Schiedsverfahren" zwischen Deutschland und den USA eingeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Walther Oppermann
Sehr geehrter Herr Oppermann,
auf Grund zahlreicher Verpflichtungen zum Abschluss meiner Abgeordnetentätigkeit sowie als Vorsitzender der Deutsch-Ägyptischen Parlamentariergruppe komme ich erst jetzt dazu, Ihre Frage zu den sog. „Schiedsverfahren“ beim internationalen Freihandel zu beantworten.
Diese Streitverfahren bieten die Möglichkeit von Schadensersatzklagen vor privaten internationalen Schiedsgerichten und sind häufig einseitig auf die Interessen der Investoren ausgerichtet. Es besteht die Gefahr, dass die öffentliche Hand bei solchen Investor-Staat-Schiedsverfahren in die Haftung für private Investitionen in Milliardenhöhe genommen wird. Nicht nur bei der von Ihnen angesprochenen Stilllegung von AKWs brauchen wir die Akzeptanz in Politik und Gesellschaft. Die Möglichkeit derartiger Schiedsverfahren wie das, auf welches Sie sich beziehen, ist aus meiner Sicht da nur kontraproduktiv.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass im Rahmen der Verhandlungen internationaler Handelsabkommen auch gemeinsame Regeln für Investitionen gefunden werden sollen. Handels- und Investitionsbeziehungen müssen offen und transparent sein und auf fairen Voraussetzungen und gegenseitigem Respekt basieren. In Europa und den USA wird zum Beispiel hinreichender Schutz für Investitionen durch die jeweiligen Rechtsordnungen gewährt. Weitere Investitionsschutzvorschriften sind deshalb nicht erforderlich. Das wird auch durch das erfreuliche Ausmaß wechselseitiger Investitionen im transatlantischen Verhältnis deutlich.
Daher setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz souveräner Staaten ausgehebelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner, MdB