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Klaus Brandner
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Frage von Jürgen N. •

Frage an Klaus Brandner von Jürgen N. bezüglich Finanzen

Ich bin, lieber Genosse Brandner, einfach entsetzt über das soeben zum Thema Erbschaftssteuer Gehörte. Es ist ja schon skandalös, dass es so lange Zeit der vom Verfassungsgericht geforderten Veränderung (Reform?) bedurfte, um jetzt im Hopplahopp dieses Ergebnis zu erzielen. Da kommt ein Seehofer in seiner neuen Funktion daher, macht erfolgreich den "dicken Max" und treibt die Genossen auf geradezu unglaubliche Weise vor sich her. Hat die SPD als Fraktion und Partei denn wirklich jeden Sinn für soziale Gerechtigkeit verloren? Ständig neue Nachrichten über die fortgesetzte Verteilung von Einkommen (s. Bahn) und Vermögen von unten und aus der Mitte zu denen, die es wirklich nicht brauchen, das hält auch das treueste Mitglied nicht mehr aus. Zudem Futter für die Linke. Morgen wird meine Frau wie an jedem Freitag auf der Gütersloher Tafel bei den Zuteilungen an die Bedürftigen aus dem "Rand der Gesellschaft" helfen. Was soll sie diesen Menschen sagen? Ich selbst, Rentner, muss mich seit nun 5 Jahren mit ständig sinkendem Realeinkommen und Kaufkraftverlust herumplagen, um nächstes Jahr wiederum einen Schub abwärts dank "Gesundheitsreform" hinnehmen zu dürfen. Die Früchte dieser und anderer Verzichte ernten Andere. Die aber brauchen es nicht. Wie werden die Steuerausfälle aus dieser Erbschaftssteuer"reform" ausgeglichen, die ja vor dem Hintergrund massiver Zuwendungen an Wirtschaft und Banken noch rätselhafter erscheinen? Was hat die SPD-Fraktion veranlasst, diese Seehofersche Zumutung mitzumachen? Wurde sie überhaupt gefragt oder beteiligt? Wo liegt die Schmerzgrenze, die dann endlich die Koalitionsfrage auslöst?
Gar nicht solidarische Grüße aus Rheda- Wiedenbrück.
Jürgen Nellen

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Antwort von
SPD

Lieber Jürgen Nellen,

vielen Dank für Deine Frage vom 7. November zum Thema Erbschaftsteuerreform. Sie gibt mir Gelegenheit, den Missverständnissen und Sorgen entgegenzuwirken, die oft die öffentliche Debatte beherrschen.

Zunächst einmal ist es ein großer Erfolg für die SPD-Fraktion, dass die Erbschaftsteuerreform überhaupt erhalten bleibt. Die Unionsparteien haben versucht, die Frist zur Veränderung der Erbschaftsteuer verstreichen zu lassen, um sie somit abzuschaffen. Das haben wir erfolgreich verhindert. Auch die Ansätze von Horst Seehofer und der CSU, die Erbschaftsteuerreform zu regionalisieren, um ihr auf diesem Umweg den Garaus zu machen, konnten sich durch unsere Beharrlichkeit nicht durchsetzen.

Du bringst in Deiner Anfrage deine Befürchtung zum Ausdruck, dass es nach der Reform Steuerausfälle geben wird. Tatsächlich wird durch den Erhalt der Erbschaftsteuer das von uns als Ziel vorgegebene Aufkommen von 4 Mrd. Euro erreicht. Damit bleibt das Steuervolumen auch nach der Steuerreform mindestens auf gleicher Höhe wie zuvor. Nach Steuerschätzungen ist sogar eine Steigerung der Erträge zu erwarten. Es hat sich also gelohnt, für die Beibehaltung der Erbschaftsteuer zu kämpfen, auch wenn wir dafür ein paar Kompromisse eingehen mussten.

In der Tat hat die Einigung zu dieser Reform einige Zeit in Anspruch genommen, seit das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Handlungsauftrag gegeben hat. Wir hätten uns auch ein früheres Ergebnis gewünscht. Es war jedoch schnell abzusehen, dass nur ein Kompromiss, der beiden Seiten einiges abverlangt, zu einer Lösung führen konnte. Jede Seite hat dazu Zugeständnisse machen müssen.

Dass die SPD sich dabei nicht zu weit bewegt hat, möchte ich anhand von einigen Punkten verdeutlichen, die wir in den Verhandlungen durchsetzen konnten:

- Zukünftig werden alle Vermögensarten einheitlich aufgrund ihres wirklichen Wertes bewertet. Das war schon immer eine Forderung der SPD, noch lange bevor das Bundesverfassungsgericht dies vorgegeben hat. Wir haben immer kritisiert, dass sowohl das Betriebsvermögen als auch das Grundvermögen verglichen mit den anderen Einkunftsarten steuerlich viel zu niedrig bewertet wird. Damit ist es jetzt vorbei. Die Erbschaftsteuer wird künftig eine ehrliche und gerechte Bemessungsgrundlage bekommen.

- Damit wächst auch die Basis der künftigen Besteuerung. Wichtig war uns dabei, dass kleine und mittlere Erbschaften im engen Familienkreis steuerfrei bleiben. Millionenerben werden wegen der höheren Bemessungsgrundlage jedoch grundsätzlich mehr Steuern zahlen müssen.

- Ein erklärtes Ziel der SPD war darüber hinaus, dass durchschnittliche Vermögen wie bisher steuerfrei an Ehegatten, Kinder und Enkel übertragen werden können. Um dies auch trotz der Neubewertung des Wohnungseigentums zu ermöglichen, wurden die persönlichen Freibeträge der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner (500.000 Euro), Kinder (pro Elternteil: 400.000 Euro) und Enkel (pro Großelternteil 200.000 Euro) angehoben.

- Zusätzlich ist ab 2009 die Vererbung des sog. Familienheims, also des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohneigentums, an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Auch Kinder bleiben beim Erbe des Familienheims steuerfrei, sofern 200 qm Wohnfläche nicht überschritten werden und das Familienheim 10 Jahre lang vom Erben bewohnt wird.

Ich denke insgesamt können wir mit diesem Ergebnis zufrieden sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Brandner