Frage an Klaus Brandner von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brandner,
wenn es um die Höhe der Arbeitslosenzahlen geht, fällt auch Ihr Name.
Viele Bürger zweifeln die offizielle Arbeitslosenstatistik an. Dort werden Umschüler, 1-€-Jobber und Arbeitslose im Training nicht angeführt.
Warum betrügen wir uns selbst? Da dieses Thema nicht neu ist, frage ich Sie, warum nicht endlich der Gesetzestext so geschrieben wird, dass es diese Augenwischerei nicht mehr gibt?
Sehr geehrte Frau Hörner,
vielen Dank für Ihre Frage vom 03.09.2008.
Ich kann Ihre Bedenken zur Erfassung der Arbeitslosigkeit durchaus verstehen. Nicht immer ist es für den einzelnen Bürger nachvollziehbar, nach welchen Kriterien in der Statistik der Status der Arbeitslosigkeit zugeschrieben wird.
Gerade um die für die Öffentlichkeit notwendige - und auch von Ihnen geforderte - Transparenz zu erreichen, ist es aber notwendig, den Begriff der Arbeitslosigkeit klar und eindeutig zu definieren. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass durch eine möglichst seltene Veränderung dieser Definition sichergestellt wird, dass auch über lange Zeiträume hinweg die erhobenen Daten vergleichbar sind. Eine Anpassung des Gesetzes je nach Wunsch der Darstellung würde gerade diesen Grundsatz nicht berücksichtigen.
In Deutschland wird jede Person als arbeitslos registriert, welche die Merkmale nach § 16 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllt, also folgende Eigenschaften aufweist:
- Suchen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Verfügbarkeit
für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit
- erfolgte Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und
- vorübergehende Beschäftigungslosigkeit.
Dies ist meines Erachtens eine sinnvolle Abgrenzung. Wie Sie bereits richtig anführen, werden Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gezählt. Speziell bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sich die zeitliche Einbindung in die jeweilige Maßnahme recht umfangreich gestaltet - und damit ist keine uneingeschränkte Verfügbarkeit gegeben.
Die so abgegrenzten statistischen Daten können auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit monatlich aktuell abgerufen werden und werden auch gedruckt veröffentlicht. Dabei wird auch die Zahl der Maßnahmeteilnehmer gesondert und ergänzend genannt, so dass die erforderliche Gesamtübersicht hergestellt wird. Keiner wird verschwiegen. Bedauerlicherweise wird dies in der Medienberichterstattung gelegentlich verkürzt dargestellt.
Insoweit ist sichergestellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nachlesen kann, wie viele Menschen nach der im Gesetz festgelegten Definition arbeitslos sind und wie viele weitere Menschen sich in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik befinden. Es herrscht also volle Transparenz.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner