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Frage von Stephan L. •

Frage an Klaus Brandner von Stephan L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brandner,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsvermittlung. Wenn ich auf der Stellenbörse der Arbeitsagentur schaue, so fällt mir auf das zu ca. 90 bis 99% aller Stellen über Zeitarbeitsfirmen oder über sogenannte "private Arbeitsvermittler " angeboten werden. Dabei ist es eigentlich Aufgabe der Agentur für Arbeit Menschen in Arbeit zu bringen. Außerdem finde ich es einfach unerträglich, dass private Arbeitsvermittler gegen Vorlage eines Vermittlungsgutscheines in Höhe von bis zu 2000,00€ Menschen bei Zeitarbeitsfirmen vermitteln. Hier hat sich eine Abstauberbranche etabliert die an der Not bzw Arbeitslosigkeit vieler Menschen den schnellen Euro verdienen. Wenn ich einen Job über einen Sklavenhändler (Leiharbeit) haben will, dann kann ich mich auch direkt an eine Leihfirma wenden. Frage: Ist auf absehbarer Zeit damit zu rechnen das die Arbeitsagentur sich wieder auf die Arbeitsvermittlung konzentriert und nicht nur die Arbeitslosigkeit verwaltet? Im übrigen kenne ich in meinem Umfeld keinen Menschen der über das Amt wieder einen vernünftigen Job gefunden hat.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

bei der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um ein zusätzliches Angebot, über das Arbeitsuchende und Stellenanbieter auch ohne Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit zusammenfinden können. Die Online-Jobbörse bietet damit Transparenz über das Arbeitsmarktgeschehen und unterstützt den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt. So steht es auch Verleihunternehmen wie anderen Arbeitgebern frei, ihre Stellenangebote auf diesem Internetportal zu veröffentlichen. Verleihunternehmen brauchen in Deutschland für die Überlassung von Arbeitskräften an andere Unternehmen (Entleiher) eine Erlaubnis, die beantragt werden muss und deren Voraussetzungen und deren Einhaltung kontinuierlich überprüft werden. Würde die Nutzung der Online-Jobbörse für Arbeitgeber unterschiedlicher Branchen eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen, wäre es für Arbeitsuchende ungleich schwerer, sich über diese freien Arbeitsplätze zu informieren.

Arbeitsuchende können bei veröffentlichten freien Stellen aus der Online-Jobbörse selbst entscheiden, ob sie sich auf die dort eingestellten Arbeitsangebote melden. Auch private Arbeitsvermittler, deren Vermittlungsdienstleistung kostenpflichtig ist, können in der Online-Jobbörse ihre Angebote selbst veröffentlichen und darauf hinweisen, dass sie für die erfolgreiche Vermittlung eine auf maximal 2.000 Euro gesetzlich begrenzte Vergütung vom Arbeitnehmer verlangen. Daneben stellt die Bundesagentur für Arbeit einen Großteil der ihr gemeldeten freien Stellen in der Online-Jobbörse ein, wenn dies vom Arbeitgeber gewünscht wird. Hierbei erfolgt die unentgeltliche Vermittlung dann über eine Kontaktaufnahme zur regionalen Agentur für Arbeit oder direkt zum Arbeitgeber.

Um insbesondere Arbeitslosen die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler zu erleichtern, haben sie nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Damit können sie die Leistungen der privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Es handelt sich daher in erster Linie um eine Unterstützung für Arbeitslose, zusätzlich zur öffentlichen Arbeitsvermittlung auch private Arbeitsvermittler bei ihren Bemühungen, einen neue Arbeitsstelle zu finden, einzubinden.

Kern der Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung war die Stärkung des Vermittlungsgeschäfts der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf der Grundlage des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 einen Reformprozess durchlaufen, in dessen Ergebnis sowohl der Aufbau der Agenturen für Arbeit (Einrichtung von Kundenzentren) als auch die Abläufe (Einführung von Handlungsprogrammen) wesentlich transparenter und auf Wirkung und Ergebnis orientierter organisiert sind. Durch diese verbesserten Rahmenbedingungen wird mehr Nähe zu Arbeitsuchenden und Arbeitgebern und eine stärkere Fokussierung auf den individuellen Vermittlungsprozess gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner