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Frage von Lothar G. •

Frage an Klaus Brandner von Lothar G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandner,

Ihre Antwort vom 15.02.2008 an Herrn Holdefleiß ist unbefriedigend und falsch, das ist Ihnen bereits gesagt worden. Es ist weitgehend nicht Ihre Antwort, sondern die Kopie eines Briefes aus dem Jahre 2004. Die Regeln der Rentenüberleitung von ostdeutschen Beitragszeiten für Menschen, die am Tag des Einigungsvertrags im Gebiet der DDR lebten, haben sich bewährt, sie sind unter der Last großer Verantwortung vom Gesetzgeber geschaffen worden, sie waren aber nicht Gegenstand der Frage. Diese Regeln wurden unerlaubt auf Übersiedler übertragen, die damals schon seit vielen Jahren eingegliedert waren. Das ist zum großen Schaden der Übersiedler und gegen den Willen und ohne Wissen des Gesetzgebers geschehen. Dazu liegen Bekundungen vor aller politischen Sprecher am 21.06.1991, dem Tag der Verabschiedung des RÜG. Dieses Handeln gegen den Willen des Gesetzgebers sollten Sie bewerten. Das haben Sie nur am Rande, sehr kurz und mit bekannten Textbausteinen getan. Beispiel ist Ihre Referenz auf das Urteil BSG 29.07.1997, 4 RA 56/95. In diesem Urteil wird jedoch mehrfach bestätigt, dass „Zäsur zwischen FRG und RÜG der 18.05.1990“ ist, nichts anderes.
Halten Sie sich an die „Übersicht über das Sozialrecht“, sie wird von Ihrem Ministerium herausgegeben. Die Fachautoren der einzelnen Beiträge stammen aus den verschiedenen Bundesbehörden und haben teilweise an den Gesetzesvorlagen mitgearbeitet. Sie kommen auch im Jahre 2007 zu dem Ergebnis, dass für Übersiedler bis zum 18.05.1990 das Fremdrentenrecht gilt.
Weder das Datum der Manipulation ist bekannt noch gibt es Erkenntnisse zu den Auswirkungen, da keine Aufhebungsbescheide ergingen und auch ansonsten gegen elementare Grundsätze des Datenschutzes verstoßen wurde. Die Übersiedler sind „statistisch nicht besonders erfasst“, es wundert sehr, dass sie trotzdem so zielgenau enteignet werden konnten.
Wann und wie werden Sie die ungesetzliche Verwaltungshandlung korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gebauer,

in meiner Antwort an Herrn Holdefleiß habe ich zu diesem Sachverhalt
umfassend Stellung genommen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner