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Frage von Jürgen H. •

Frage an Klaus Brandner von Jürgen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandner,

danke für Ihre Antwort, die ich nicht mehr erwartet hatte.
Sie zitieren u.a. den Einigungsvertrag vom 31.08.1990. Und da sind wir gleich beim Thema. Im EV geht es um den Beitritt der DDR zum Grundgesetz und die Überleitung von Bundesrecht auf das Beitrittsgebiet.
Art. 1 bedeutet: Mit dem Beitritt der DDR werden die Länder Brandenburg … etc. Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 3 bedeutet: Mit d. Beitr. tritt im Beitrittsgebiet das Grundgesetz in Kraft.
Art. 8 bedeutet: ... tritt im Beitrittsgebiet Bundesrecht in Kraft.
Art. 30 (5) bedeutet: ... wird das SGB VI in das Beitrittsgebiet übergeleitet. Die Einzelheiten sollen durch ein spezielles Bundesgesetz geregelt werden.
In jedem Artikel ist die Fließrichtung eindeutig definiert. Überleitung. Vom Westen in den Rechtsraum Ost. An Änderungen im Westen ist nirgendwo gedacht.
Das im EV angekündigte Bundesgesetz ist das RÜG vom 25.07.1991. Es trägt den Namen "Überleitungs"gesetz. SGB VI §§256a,259a definiert die Grundlagen der Rentenberechnung für die Versicherten des Beitrittsgebietes .
Und jetzt passiert eine Umwidmung!! Die Adressierung der genannten §§ an die „Versicherten des Beitrittsgebietes“ wird verfälscht: „Versicherte mit DDR-Erwerbsjahren“!!
In diesem Sinne hat man dann die Rentenkonten in der alten Bundesrepublik einer Rasterfahndung unterzogen, Zielgruppe „Erwerbsbiografien mit DDR-Jahren“. Man wurde fündig und zog die Rentenanwartschaften der eingegliederten DDR-Altübersiedler auf den Tisch, versah sie mit dem verfälschenden Stempel „Beitrittsgebiet“ und unterwarf sie dem Wirkungsmechanismus des RÜG.
Wollen Sie im Ernst behaupten, daß diese Umwidmung dem Willen des Gesetzgebers entspricht?
Das RRG ´92 ist gemäß EV für den Beitritt erweitert worden und wurde dadurch zum RÜG. Zu den Erweiterungen gehören auch §§256a,259a. Durch welchen Gesetzestext soll deren Rückwirkung auf die eingegliederten DDR-Altübersiedler gedeckt sein? Ist es nicht doch reines Verwaltungshandeln ?

MfG,J.H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holdefleiß,

Ihre Frage habe ich ausführlich und erschöpfend beantwortet. Ich habe meiner Antwort an Sie nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner