Frage an Klaus Brandner von Helfried D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandtner,
in Ihrer Antwort an Herrn Holdefleiß versuchen Sie wortreich zu begründen, warum die Renten der Altübersiedler nicht nach FRG berechnet werden und dass dieses Vorgehen verfassungskonform sei.
Das BSG führt in seinem Beschluß vom 04.07.96, Az 13 BJ 191/95 aus: „Die Beantwortung der Frage, ob der Stichtag "18.5.1990" grundsätzlich verfassungsgemäß oder mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zu vereinbaren ist, kann jedenfalls bei einem Versicherten, der bereits mehrere Jahre vor diesem Zeitpunkt übergesiedelt ist, nicht unklar sein.
An der Sachbezogenheit der Regelung, daß Versicherte, die - wie der Kläger - bereits längere Zeit vor der politischen "Wende" im Jahre 1989 die DDR verlassen hatten, nicht mehr nach deren Rentenvorschriften, sondern nach den regelmäßig günstigeren Bestimmungen des FRG zu behandeln sind, bestehen keine Zweifel.“
Ihr Kollege Schreiner, der bei der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes die Schlußrede gehalten hat und deshalb weiß, daß damals nicht die Diskriminierung und der soziale Absturz von Altübersiedlern beschlossen wurde, hat auf dieser Plattform konstatiert, dass der Bundesregierung der politische Wille fehlt, diesen unglaublichen Mißstand abzustellen.
Können Sie mir erklären warum?
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich
Sehr geehrter Herr Dietrich,
meine Antwort an Herrn Holdefleiß ist sehr ausführlich. Ich habe ihr nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner