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Frage von Bernhard E. •

Frage an Klaus Brandner von Bernhard E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Also mittlerweile hat laut der Tagesschau (15. Februar im Internet), der Bundesrat das Gesetz auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes I verabschiedet, jetzt muss nur noch unser Präsident unterschreiben.

Noch eine Nachfrage:

Ich werde am 30. Mai 2008 58 Jahre alt.

Wenn mir am 30. April auf den 30. Mai gekündigt wird und ich mich am 1. Juni arbeitslos melde, gilt dann die 24 Monate-Regelung oder ist der 30. April der Stichtag, denn da wäre ich ja noch 57.

Ich vermute mal, dass der Tag ab dem ich arbeitslos bin, also der 1. Juni gültig ist, stimmt das?

Schönen Gruß
Bernhard Eisele

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eisele

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses und dem Alter des Versicherten. So beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate, von insgesamt 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate und von insgesamt 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate.

Entscheidend für die Berechnung der Anspruchsdauer ist der Zeitpunkt der Antragsstellung.

Übrigens: bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen steht Ihnen Ihre Gewerkschaft mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner