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Frage von Uwe K. •

Frage an Klaus Brandner von Uwe K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brandner,

am 17. Januar 2008 schreiben Sie, daß Sie den Mindestlohn bejahen. Wörtlich: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne."

Bitte, erläutern Sie doch:
- gegenüber wem besteht der Anspruch auf "gute" Arbeit?
- wer muß diesen Anspruch einlösen und bezahlen?
- was ist zu tun, wenn "gute" Arbeit nicht angeboten wird?

Ich danke im voraus.
Beste Grüße
Uwe Kambach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kambach,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Februar 2008.

Nach meinem Verständnis ist gute Arbeit Arbeit,

* die fair und angemessen bezahlt ist,
* die rechtlich abgesichert ist und Mitbestimmung ermöglicht,
* die Angebote auf Qualifizierung und Weiterbildung beinhaltet,
* die familienfreundlich ausgestaltet ist
* und - ganz wichtig - die nicht krank macht.

Wir Sozialdemokraten orientieren uns am Leitbild der guten Arbeit. Das bedeutet, wir setzen uns u.a. ein

* für Mindestlöhne,
* dafür dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gerechtenAnteil am Produktivitätswachstum durch angemessene Lohnsteigerungen haben,
* für eine zusätzliche Beteiligung der Belegschaften am Unternehmenskapital,
* für verlässliche Arbeitnehmerrechte -- Kündigungsschutz, betriebliche Mitbestimmung, Tarifautonomie und Streikrechte der Gewerkschaften sind für uns unverzichtbare Bestandteile der sozialen Marktwirtschaft --
* für Bildung, Ausbildung und Qualifizierung,
* für Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
* für alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen.

Gute Arbeit -- das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle sind hier gefordert: Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen kommt meiner Meinung nach den Unternehmen besondere Verantwortung zu. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Gestaltungsmöglichkeiten in den Betrieben. Betriebsräte zum Beispiel haben viele Möglichkeiten, für konkrete Verbesserung zu sorgen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an einem Konzept zur Humanisierung der Arbeitswelt. Dabei geht es um Prävention, Gesundheitsschutz, alters- und alternsgerechte Arbeit, Möglichkeiten zur Qualifizierung, familiengerechte Arbeitswelt und flexible Übergänge in den Ruhestand.
Die Humanisierung der Arbeit ist eine fortdauernde Aufgabe. Wir Sozialdemokraten haben das Thema in der Regierungskoalition wieder ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt und werden es weiter vorantreiben. Wir haben dafür gesorgt, dass Briefzusteller zu fairen Löhnen arbeiten und setzen uns dafür ein, allen Branchen, die die Voraussetzungen erfüllen, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn zu ermöglichen. Außerdem werden wir das Mindestarbeitsbedingungengesetz aktualisieren, um auch diejenigen Branchen für Mindestlohnregelungen zu erreichen, in denen die Tarifbindung unter 50 Prozent liegt und die deshalb nicht ins Entsendegesetz aufgenommen werden können.

Übrigens: Derzeit müssen rund 738.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihren Lohn mit ergänzendem Arbeitslosengeld II aufstocken. Insgesamt erhalten 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II. Der Staat zahlt damit dauerhaft einen Teil der Löhne. Diese ordnungspolitische Fehlentwicklung führt bereits heute dazu, dass der Bundeshaushalt im Bereich des SGB II jährlich rund 1,5 Milliarden Euro für berufstätige Bürgerinnen und Bürger zahlen muss.
Wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass ehrliche Unternehmen nicht durch Lohndumping bedroht werden, dass Arbeit anständig bezahlt wird und der Staat nicht dauerhaft Dumpinglöhne subventioniert.

Ich bin überzeugt, nur mit vernünftigen Mindestlohnregelungen können wir den Konsens der sozialen Marktwirtschaft wieder herstellen, dass auch die Unternehmen in einer sozialen Verantwortung für ihre Belegschaften einstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner