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Klaus Brandner
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Frage von Marianne W. •

Frage an Klaus Brandner von Marianne W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geeherter Herr Brandner,

bin 1947 geboren, nach 25 Jahre Arbeit in einer Maklerfirma bin ich unschuldig arbeitslos geworden.
Mein Arbeitslosengeld läuft im Juli 2008 aus.

1. Ich habe die 58-Regelung unterschrieben, aber läuft die dann auch bei Hartz 4 weiter?
2. Muss ich mit 60 in Rente gehen, obwohl nach Abschlägen und nach Abzug der Sozialversicherungen weniger übrig bleibt als beim Arbeitslosengeld 2?
3. Wann tritt die Verlängerung des Arbeitslosengeldes in Kraft?

Mit der Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung haben Sie den Arbeitern kaum einen Gefallen getan sondern nur der Wirtschaft, die Wirtschaft spart Milliarden und zahlt weiter Hungerlöhne. Machen Sie endlich etwas für Arbeitnehmer, besonders für arme, das sind Ihre Hauptwähler und die laufen Ihnen in Scharen weg.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Marianne Willers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Willers,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. November 2007. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute antworte. Der Bundestag hat die Verlängerung des Arbeitslosengelds I und eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er Regelung erst am 25. Januar 2008 in 2./3. Lesung beschlossen. Am kommenden Freitag, den 15. Februar, wird das Gesetz im Bundesrat behandelt. Ich gehe davon aus, dass es die Länderkammer unverändert passieren wird.

SPD und CDU/CSU hatten sich bereits im Koalitionsausschuss am 12. November 2007 im Wesentlichen auf die beschlossenen Veränderungen geeinigt Wir Sozialdemokraten wollten diese Beschlüsse schnellstmöglich umsetzen, insbesondere um Klarheit und Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Wir hatten deshalb vorgeschlagen, den parlamentarischen Ablauf zu beschleunigen und das Gesetz in einem Schnellverfahren noch vor Jahresende zu verabschieden. Leider war unser Koalitionspartner dazu nicht bereit. Für die Verunsicherung, die dadurch möglicherweise entstanden ist, bitte ich Sie um Entschuldigung.

Im Kern hat der Bundestag beschlossen, die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2008 in drei Stufen zu verlängern. Je nach Dauer der Vorversicherungszeiten erhalten mindestens 50-jährige Arbeitslose bis zu 15 Monate, mindestens 55-jährige Arbeitslose bis zu 18 Monate und mindestens 58-jährige Arbeitslose bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld.
Um Härten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach dem Auslaufen der sogenannten 58er-Regelung zum 31. Dezember 2007 abzufangen, werden die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch II modifiziert. Arbeitslosengeld-II-Bezieher ab dem 58. Lebensjahr sollen unverzüglich in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Sie können erst nach vollendetem 63. Lebensjahr auf eine Rente mit Abschlägen verwiesen werden. Aber auch nach dem 63. Lebensjahr wird es Ausnahmen für Härtefälle geben, die in einer Verordnung noch festzulegen sind. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündigung zum 1. Januar 2008 in Kraft. Durch eine Übergangsregelung haben wir sichergestellt, dass Arbeitslose, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Januar 2008 und der Verkündung des Gesetzes ausgeschöpft haben und in der Zwischenzeit beispielsweise Arbeitslosengeld II beziehen, ebenfalls von der verlängerten Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld profitieren.

Arbeitslosengeld-Bezieher, auf die die sog. 58er Regelung Anwendung findet, weil sie vor dem 1.1.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben, arbeitslos waren und eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben, können diese Leistung unter erleichterten Bedingungen (keine Vermittlungsbemühungen mehr erforderlich) weiterhin beziehen, bis ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist.
Das Gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II: Sofern sie vor dem 1.1.2008 das 58. Lebensjahr vollendet und Arbeitslosengeld II bezogen haben, können sie über den 31.12.2007 hinaus diese Leistung unter erleichterten Bedingungen weiterhin beziehen. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die vor dem 1. Januar 2008 bereits Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen bezogen haben und erstmals nach dem 31. Dezember 2007 hilfebedürftig geworden sind oder werden, eine für die Betroffenen günstige Neuregelung eingeführt worden: Auch solche Personen können Arbeitslosengeld II unter erleichterten Bedingungen beziehen und sind dann auch nicht verpflichtet, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Willers, nach den von Ihnen geschilderten Angaben würden Sie bis Juli 2008 weiterhin von der 58er Regelung bzgl. des Bezugs von Arbeitslosengeld profitieren; sofern Sie danach Arbeitslosengeld II beziehen sollten, könnten Sie die im SGB II für sog. Altfälle geltende 58er Regelung ebenfalls in Anspruch nehmen. Auf eine Abschlagsrente werden Sie nicht verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner