Frage an Klaus Brandner von Reinhard A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brandner,
Der Koalitionsvereinbarung zufolge sollen 50-Jährige 15 Monate, 55-Jährige 18 Monate und 58-Jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld I bekommen. Voraussetzung sind Vorversicherungszeiten von 30, 36 beziehungsweise 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre. Derzeit bekommen Arbeitslose ALG I nur 12 Monate, über 55-Jährige 18 Monate. Die SPD wollte ursprünglich bereits Arbeitslosen ab 45 Jahren länger Arbeitslosengeld I zukommen lassen.
Ich konnte leider nirgendwo erfahren, zu welchem Zeitpunkt die neue Regelung in Kraft treten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Arnold
Sehr geehrter Herr Arnold,
es ist richtig, die Koalitionspartner haben sich geeinigt, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für Ältere zu erhöhen. Zwar konnten wir uns nicht mit unserem Wunsch durchsetzen, dass auch 45Jährige länger Arbeitslosengeld bekommen. Jedoch ist für uns entscheidend, dass wir verhindern konnten, dass die Bezugsdauer für Ältere auf Kosten von Jüngeren verlängert wird. Der Vorschlag von CDU/CSU sah massive Einschnitte bei Jüngeren vor und bei Menschen, die, z.B. wegen Kindererziehungszeiten oder wegen häufigerer Arbeitslosigkeit, keine langen Versicherungszeiten ansammeln können. Wer wie Jürgen Rüttgers oder Oskar Lafontaine fordert, wer viel einzahlt, soll viel und lange kriegen, fordert im Kern die Entsolidarisierung der Gesellschaft, wo es nur darauf ankommt, dass jeder für sich selbst sorgt. Diese Einstellung fördert meiner Auffassung nach den individuellen Egoismus. Dort wollen wir nicht hin. Uns war daher wichtig, dass die Arbeitslosenversicherung nicht zur Ansparversicherung verkommt, sondern dass der Grundsatz der solidarischen Risikoversicherung erhalten bleibt.
Der Bundestag hat heute im Rahmen der 2./3. Lesung zum SGB III Änderungsgesetz einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem wir beschlossen haben, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I für Ältere entsprechend der Koalitionsvereinbarung zu verlängern. Ein konkreter Gesetzentwurf wird jedoch erst noch erarbeitet. Die Regelung kann erst in Kraft treten, nachdem wir konkret das Gesetz dazu beschlossen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner