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Frage von Gerd K. •

Frage an Klaus Brandner von Gerd K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brandner,
mit sehr großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Anschlußregelung, nach dem Wegfall der 58er Regelung, in der örtlichen Presse gelesen. Daraus ergeben sich aber für mich einige Fragen.
-Wie soll gewährleistet werden, daß jeder der arbeiten kann und will, nicht zwangsweise mit erheblichen Abzügen in Rente geschickt wird?
-Was sieht die Garantie auf ein reguläres Jobangebot für jeden Betroffenen vor? ( Werden dazu auch 1€ Jobs zählen? )
-Wird es möglich sein, auch in meinem Wohnort nach den Bedingungen der Kommunal Kombi Jobs tätig zu werden?
-Werden nicht nur ALG 1 , sondern auch ALG 2 Empfänger nach der Anschlußregelung ab 01/2008 zum frühest möglichen Zeitpunkt aus dem Arbeitslosengeld heraus abschlagsfrei verrentet?
-Wo kann ich nähere Informationen über die Regelung der Kommunal Kombi Jobs in Sachsen und über die zu erwartende Anschlußregelung ab 01/2008 erhalten ?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
G. Kunert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kunert,

für uns Sozialdemokraten ist klar, wer arbeiten kann und will, darf nicht in Rente geschickt werden. Wir wollen keinen Automatismus, dass ältere Arbeitslose gegen ihren Willen und ohne ein Angebot in die Rente geschickt werden, sondern das JobCenter muss alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Förderung in Arbeit nutzen. In Bezug auf die Hintergründe der 58er Regelung und unsere grundsätzlichen Vorstellungen zu dieser Thematik möchte ich gern auf meine Antwort an Herrn Menzel verweisen. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal betonen: Wir wollen so schnell wie möglich eine gesetzliche Änderung und damit Rechtssicherheit für die Menschen. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Allerdings ist es bislang nicht gelungen, mit dem Koalitionspartner zu einer Lösung zu kommen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass uns das zeitnah gelungen wird.

Beim Kommunalkombi handelt es sich um ein Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, und zwar in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Dort sollen zusätzliche Arbeitsplätze durch Kommunen geschaffen werden. Einbezogen sind alle Regionen (Kreise bzw. Städte) mit einer Gesamtarbeitslosenquote von mindestens 15 %. Start ist der 1. Januar 2008. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer ARGE vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner