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Frage von Rolf S. •

Frage an Klaus Brandner von Rolf S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

herr brandner,ich arbeite 27 jahre in meinen beruf als zerleger in der fleisch branche,die löhne sind aufs kleinste geschrumpft,bei 6,50-7,50€ unsere arbeit als arkorler ist knochenarbeit,aber es werden immer noch kontingente gegeben für polen,rumänen,oder sonstige,somit bleiben wir aussen vor,was wird für uns getan,überall wird sich für den lohn eingesetzt,nur bei uns nicht, ich könnte ihnen soviel erzählen,aber es passiert einfach nichts,die fleisch brache wird mit dreck beworfen,und wir können nichts verdienen weil fremde länder einfach billiger arbeiten,und zu hause das geld mehr wert ist und wir werden betrogen,ich habe eine fa.gehabt,habe mir nur deutsche mitarbeiter vom arbeitsamt geholt sie angelernt,und dann kommt ein vermittler mit rumänen,und bekommt den auftrag das kann es nicht sein,wenn sie wirklich mal hinter die kulissen schauen möchten,dann kann ich sie gern mal über solche sachen aufklären,aber es muss was passieren,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schürmeier,

Sie haben Recht, gerade in der fleischverarbeitenden Industrie gibt es viel Missbrauch, nicht akzeptable Missstände und große soziale Verwerfungen.

Hier wird deutlich, dass die Tarifautonomie als sonst bewährtes und hochgeschätztes Instrument zur Lohnfindung und zur Regelung der Arbeitsbedingungen an Grenzen stößt. In der fleischverarbeitenden Industrie gibt es einige wenige Haustarifverträge, aber außer in Bayern keine flächendeckenden Tarifverträge mehr. Die Branche ist sehr zersplittert. Es gibt keine einheitlichen Arbeitgeberverbände mehr und die Arbeitnehmer sind kaum gewerkschaftlich organisiert. Deshalb herrschen schlechte Arbeitsbedingungen und die Beschäftigten werden zu Dumpinglöhnen ausgebeutet.

Wir Sozialdemokraten wollen diese Zustände nicht hinnehmen. Die Menschen haben Anspruch auf faire Löhne und gute Arbeit. Deshalb wollen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, um wirksam gegen diese Missstände vorzugehen und wirkungsvoll soziale Verwerfungen wie in der fleischverarbeitenden Industrie zu verhindern. Allerdings sperrt sich unser Koalitionspartner CDU/CSU dagegen. Die Union ist weit davon entfernt, Missstände wie in der Fleischindustrie anzuerkennen und etwas dagegen zu unternehmen. Sie versteckt sich hinter der Tarifautonomie, die sie bis vor kurzem noch versucht hat auszuhöhlen.

Allerdings hat der Koalitionspartner zugestimmt, das Mindestarbeitsbedingungsgesetz aus dem Jahr 1952 zu novellieren. Für alle Branchen, für die es überhaupt keine tariflichen Regelungen gibt, wollen wir einen Mindestlohn auf der Grundlage dieses Gesetzes festsetzen. Meine Hoffnung ist, dass wir auf diesem Wege Verbesserungen gerade für die Beschäftigten in der fleischverarbeitenden Industrie erreichen.

Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz geht zurück auf einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 1949 und wurde 1952 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz sollte Arbeitsverhältnisse betreffen, in welchen der Abschluss von Tarifverträgen aus den unterschiedlichsten Gründen schwierig, oder gar unmöglich war. Auch wenn der Anwendungsbereich im Gesetzestext nicht näher umschrieben wurde, so sollten die Vorschriften im Wesentlichen Arbeitsverhältnisse aus der Landwirtschaft und Hauswirtschaft regeln und sozial gerechter gestalten.

Folgenden drei Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Mindestarbeitsbedingungsgesetz zur Anwendung kommen kann:

.. Es dürfen keine - beziehungsweise keine repräsentativen - Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände für die in Frage kommenden Branchen oder Beschäftigungsarten vorhanden sein. Bislang gilt also: Sobald relevante Tarifvertragsparteien existieren, die eine Regelung treffen könnten, kann das Gesetz nicht angewendet werden. .. Die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen muss unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich sein. .. Die Regelung von Entgelten darf noch nicht durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags erfolgt sein.

Das bedeutet, die Voraussetzungen sind streng geregelt und tarifvertragliche Bestimmungen gehen den Mindestarbeitsbedingungen immer vor. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz ist also kein Instrument, um einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Ich gehe jedoch davon aus, dass die notwendigen Voraussetzungen in der fleischverarbeitenden Industrie vorliegen und wir mit Hilfe des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischindustrie festschreiben und wirkungsvoll gegen die sozialen Verwerfungen in dieser Branche vorgehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner