Frage an Klaus Brandner von Ingo S. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Kollege Brandner,
ich bedanke mich für ihre Ausführungen, die aber leider keine Antwort auf meine Fragen sind.
Konkret geht es mir darum zu erfahren, ob die Entgeltumwandlung BEREITS nach GELTENDEM Recht, über 2008 hinaus sozialbagabenfrei ist, wie es die FTD am 16. Juli gemeldet hat. Und in wieweit sie darüber schon vorher informiert waren.
Sehr geehrter Herr Schäfer,
die Regelung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung stellt klar, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers aus Entgeltumwandlung nur bis zum 31. 12. 2008 befreit sind. Die Regelung wird deshalb am Tag, nachdem sie ihre Gültigkeit verloren hat, aufgehoben (1.1.2009). Dies ist auch so mit den Spitzenverbänden der Sozialversicherung, also auch der Rentenversicherung, abgestimmt.
Keinesfalls kann man aus dieser - meiner Meinung nach sprachlich wie juristisch eindeutigen - Regelung ableiten, durch die Verordnung wäre die Regelung über den 31.12.2008 hinaus verlängert worden.
Die Sozialabgabenfreiheit ist also nach geltendem Recht bis 31.12.2008 befristet, soll jedoch nach dem Willen des Bundesarbeitsministers und der SPD über 2008 hinaus fortgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner