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Frage von monika h. •

Frage an Klaus Brandner von monika h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brandner,

Sie antworteten auf die Frage von Herrn Schwarz u.a., dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen Arbeit entwerten würde. Ich stimme mit Ihnen überein, dass "Arbeit ein wesentlicher Beitrag ist zur Selbstverwirklichung, zur sozialen Anerkennung, zum Aufstieg und zum Leben in Würde". Deshalb ist das Recht auf Arbeit ja ein Menschenrecht. Gerade deshalb verstehe ich Ihren Einwand nicht. Wie kann ein Menschenrecht entwertet werden? Das Recht auf Würde kann ja auch nicht über die H4-Gesetzgebung entwertet werden, oder?

Auch frage ich Sie, ob nicht die Würde des Menschen zutiefst verletzt wird, wenn Menschen gezwungen sind, ihre Arbeit wie eine Ware auf den Markt zu tragen? Oder auch, ob die Würde des Menschen nicht verletzt wird, wenn Menschen aufgrund ihres Menschenrechts auf Leben und Unversehrtheit von überforderten Beamten und Mitarbeitern in tiefe Verzweiflung geraten?

mit freundlichen Grüßen
Monika Herz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Herz,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen. Es tut mir sehr leid, wenn es beim Lesen meiner Antwort auf die Frage von Herrn Schwarz zu einem Missverständnis gekommen sein sollte. Selbstverständlich ist das Recht auf Arbeit ein Menschenrecht und damit uneingeschränkt gültig. Damit kann dieses Recht dem Menschen nicht abgesprochen oder nur in Teilen zugestanden werden.

Dennoch ist „Arbeit“ allein kein Wert für sich. Es reicht nicht aus, wenn ein Mensch Arbeit hat. Es muss sich um menschenwürdige Arbeit handeln, bei der angemessene Löhne gezahlt und in der die Arbeitnehmer nicht körperlich oder psychisch ausgebeutet werden. Meiner Ansicht nach würde die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in letzter Konsequenz jedoch zu einem Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse führen und somit die Summe der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verschlechtern.

Gern möchte ich auch auf Ihren zweiten Punkt eingehen. So unangenehm die Arbeitssuche auch zweifellos sein kann, grundsätzlich sehe ich die Menschenwürde nicht durch die Suche nach Arbeit gefährdet. Damit dies auch für Langzeitarbeitslose gilt, war für mich immer eines klar: Bei der Vermittlung von (Langzeit-)Arbeitslosen in Arbeit muss stets darauf geachtet werden, dass die Arbeit, in die vermittelt werden soll, zumutbar ist. Die Gesetzeslage trägt diesem Rechnung mit der Definition, dass jede Arbeit zumutbar ist, zu der der Hilfebedürftige körperlich, geistig oder seelisch in der Lage ist, es sei denn,

- die Ausübung der Arbeit würde ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren,
- die Ausübung der Arbeit würde die Erziehung eines Kindes gefährden oder wäre mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar,
- der Arbeit steht ein sonstiger wichtiger Grund entgegen, insbesondere wenn für die Arbeit nicht das maßgeblich tarifliche oder mangels einer tariflichen Regelung das ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Damit ist die Balance zwischen der Würde des Einzelnen und dem berechtigten Interesse der Gesellschaft, Arbeitslose möglichst schnell wieder in Arbeit zu vermitteln, meiner Ansicht nach gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner