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Frage von Rolf E. •

Frage an Klaus Brandner von Rolf E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Klaus,

als Wähler in deinem Wahlkreis und damit Besitzer einer Erststimme am 27.09. interessiert mich bezüglich der von der Bundesbank ins Spiel gebrachten "Erhöhung der Erhöhung" des Renteneintrittsalters nicht deine in der NW geäußerte Reaktion, sondern die Antwort auf eine Sonntagsfrage:
Wenn nächsten Sonntag die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre im Bundestag zur Debatte stünde, wie würdest du abstimmen?
Eine ehrliche Antwort würde mich beeindrucken.

Herzlichst,
Rolf Eustergerling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eustergerling,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juli 2009 in der Sie nach meiner Auffassung zur aktuellen Diskussion einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters fragen.

Gern möchte ich Ihnen zunächst kurz auf Ihre „Sonntagsfrage“ antworten:

Wenn nächsten Sonntag die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre zur Debatte stünde, würde ich mit „Nein“ stimmen. Darüberhinaus halte ich eine Diskussion zu diesem Thema für wenig hilfreich, da sie unnötig Angst und Verunsicherung auslöst.

In ihrem jüngsten Monatsbericht erhebt die Deutsche Bundesbank die Forderung, die Alters­grenze bis zum Jahr 2060 auf 69 Jahre anzuheben. Dabei hat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre, die erst bis zum Jahr 2029 abgeschlossen sein wird, noch nicht einmal begonnen. Die Forderung ist entsprechend kurios.

Aufhänger für diese Forderung der Bundesbank ist ein Bericht der Europäischen Kom­mission, der Modellrechnungen der alterungsabhängigen Staatsausgaben bis zum Jahr 2060 enthält, also u. a. der Alterssicherungsausgaben. In diesem Bericht werden die in den letzten Jahren erreichten Reformerfolge im Bereich der Alterssicherung ausdrücklich gewürdigt und spiegeln sich auch in den Modellrechnungen wider, nach denen in Deutsch­land bis zum Jahr 2060 nur ein moderater Ausgabenanstieg in Relation zum Bruttoinlandsprodukt von 2,3 Prozentpunkten erwartet wird. Damit liegt Deutschland im Euroraum im oberen Mittelfeld.

Klar ist, dass in Bezug auf die ergriffenen Reformen Kurs gehalten werden muss. Bei allen Maßnahmen zur Ausgabendämpfung muss aber auch immer die Angemessenheit der Renten im Blick behalten werden. Dies wird in Deutschland mit den gesetzlich ver­ankerten Beitragssatzzielen, nicht über 20 % bis zum Jahr 2020 und nicht über 22 % bis zum Jahr 2030, und den Niveausicherungszielen, nicht unter 46 % bis zum Jahr 2020 und nicht unter 43 % bis zum Jahr 2030 gewährleistet. Damit wurde eine solide Basis für die Rentenversicherung geschaffen, die sowohl die Finanzierungsseite als auch die Leistungsseite umfasst. Eine solche Vertrauensbasis ist für jedes Alterssicherungssystem essentiell. Spekulationen über eine angeblich erforderliche Anhebung der Altersgrenze auf 69 Jahre bis zum Jahr 2060 sind dagegen wenig hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner