
(...) Wie Sie bereits angeführt haben, ist es grundsätzlich jedem Reisenden möglich, innerhalb des gesamten Gebietes der Europäischen Union ein Kilogramm Rauchtabak zollfrei zu transportieren. Dies gilt selbstverständlich nur für den privaten Gebrauch und schließt eine gewerbliche Bestimmung der Ware aus; daneben darf die Ware nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet stammen und keinesfalls den Tatbestand von Verbots- oder Beschränkungsrichtlinien erfüllen. (...)