Frage an Klaus Brähmig von Andreas N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brähmig,
Eigentlich hatte ich vor, beginnend im August diesen Jahres am BSZ Technik Pirna auf dem 2. Bildungsweg (einjährige Fachoberschule) mein Abitur nachzuholen, um anschliessend Bauingenieurswesen zu studieren. Für dieses Studium habe ich mich deshalb entschieden, weil ich bereits einen Berufsabschluss im Baugewerbe habe und lt. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Berufsaussichten für Bauingenieure bis 2012 sehr gut sein werden. Da ich im Niedriglohnsektor beschäftigt bin, und ausschliesslich 12-Stunden in Dauernachtschicht arbeite, ist mir der Besuch einer anderen Bildungseinrichtung nicht möglich. Nun zu meinem Problem: Für meine aktive Studienzeit an der HTW liegt mir eine bereits eine positive Bafög-Vorentscheidung des Studentenwerkes Dresden vor, für das sog. "Schüler-Bafög", welches ich zum Lebensunterhalt während der Fachoberschule benötige, habe ich jedoch eine Ablehnung erhalten. Begründung: Ich hätte mit 32 Jahren die Altersgrenze überschritten. Ein Gespräch mit der Arge Pirna offenbarte weiterhin, daß ich auch keinen Anspruch auf sonstige Leistungen ("Aufstocker", Wohngeld) hätte, wenn ich meinen Vollzeit- Arbeitsvertrag in einen "Minijob" umwandeln lassen würde. Wie soll ich ein Studium beginnen, wenn mir der Weg zur Hochschul-Zulassung bereits versperrt ist? Gibt es andere Sozialleistungen, die auch über 30-Jährigen Bildung ermöglichen (Kredite aus pers. Gründen ausgeschlossen)? Wenn ich keine Förderung erhalte, kann ich diese Ausbildung nicht beginnen, da ich sonst meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten könnte. Ich sehe in der Regelung, Menschen nur aufgrund ihres"Alters" von der Ausbildungsförderung auszuschliessen einen eindeutigen Verstoß gegen das kürzlich beschlossene Antidiskriminierungsgesetz. Warum darf man über 30 nicht mehr studieren, wenn man jetzt bis 67arbeiten soll? Gibt es Bildung in diesem Land nur noch für die, die sie sich leisten können?
Sehr geehrter Herr Neuber,
heute komme ich zurück auf o. g. Anliegen, mit dem Sie am 10. Juli 2008 über das Internetforum www.abgeordnetenwatch.de an mich herangetreten sind.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erlaubt nach einer ersten Prüfung leider keinen Anspruch auf finanzielle Förderungsmittel im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für die Dauer Ihres Fachabiturs an der Fachoberschule. Grundsätzlich wird nicht gefördert, wer gem. § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG das 30. Lebensjahr vollendet hat. Nur wenn die Ausnahmeregelungen des § 10 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1-4 BAföG greifen, besteht ein Anspruch.
Mit großem Interesse bin ich Ihren Ausführungen über Ihren Lebensweg und Ihre Ziele gefolgt. Grundsätzlich liegt in der Bildung die Zukunft unseres Landes. Meine Bildungsmaxime lautet daher auch: „Fördern und Fordern“. Aus diesem Grund setze ich mich auch dafür ein, dass engagierten jungen Menschen die größtmögliche Unterstützung auf dem Weg der Fort- und Weiterbildung zuteil werden kann.
Ihr Fall stellt einen Einzelfall dar, der von mir angesichts Ihrer unzureichenden Angaben nicht abschließend geprüft werden kann. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages kenne ich mich aufgrund meiner Spezialisierung im Bereich Tourismus und Innenpolitik nicht bis zum letzten Detail über die Förderungsmöglichkeiten im Bereich Fort- und Weiterbildung aus. Gerne vermittele ich aber ein entsprechendes Beratungsgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit. Natürlich stehe ich Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit meiner Mitarbeiterin Frau Katrin Gnoss (03501/446475). Vielleicht finden wir eine Möglichkeit, Ihre Wünsche auf Förderung der Fort- und Weiterbildung zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brähmig