Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden.
Dafür ist eine Notifizierung durch die EU vorgesehen. Das Verfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die 2. Säule ist auf der dritten und vierten Seite des Eckpunktepapiers [...] beschrieben. Eine konkrete Ausgestaltung liegt noch nicht vor. Auch wurden noch keine in Frage kommenden Regionen benannt.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
Ich teile die Forderungen unseres Obmanns im Ausschuss für Menschenrechte, Max Lucks, der den Appell zusammen mit anderen Abgeordneten initiiert hat.
Um meine Positionen als Abgeordnete und als Vertreterin der Grünen darzustellen, greife ich auf Formulierungen zurück, die gemeinschaftlich entwickelt wurden und die von anderen Vertreter*innen der Grünen ebenfalls genutzt werden, denn sie sind meistens deckungsgleich.
Ich bitte um Verständnis, dass ich individuelle Antragsverfahren nicht bewerten kann