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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Oluwole I. •

Hallo, Kann ich die Einbürgerung auf 3 Jahre nach neuen Gesetz verkürzen? Ich habe eine 3 jährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und habe auch eine Niederlassung Erlaubnis.

B2 telc Zertifikat habe ich auch. Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
O.

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Antwort von
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Hallo Oluwole I.,

 

es ist ein wichtiger Schritt, dass es gelungen ist, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg zu bringen und zu beschließen. Der Dank gilt vor allem den Kolleg*innen aus dem Innenausschuss und den Fachpolitiker*innen aus dem Bereich Migration und Integration, die maßgeblich an dem Gesetz gearbeitet haben.

Es ist ein großer Schritt zur Stärkung der Demokratie, dass mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vielen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die praktische Teilhabe am Leben in Deutschland ermöglicht wird. Unter anderem können sie nun an Wahlen teilnehmen und so aktiv mitbestimmen.

Ich bitte um Verständnis, dass ich individuelle Antragsverfahren nicht bewerten kann. Am besten informieren Sie sich auf der Homepage des Bürgerserviceamts Ihres Wohnorts. Einige Ämter bieten online einen Quick-Check an, um zu überprüfen, ob Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Einbürgerung!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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