
(...) In dem Fall Ihrer Mitarbeiterin ist es nun so, dass die Gesetzgebung davon ausgeht, dass Ihre Mitarbeiterin bereits durch die Rente abgesichert ist, also keine Zahlungen in Form von Krankengeld benötigt. Ihre Mitarbeiterin fällt somit, und das ist das Tragische und Ungerechte, schlichtweg durch das Netz der sozialen Sicherungen. Das darf nicht sein. (...)