Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Joachim M. bezüglich Gesundheit
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und seit 1994 gehören Homosexuelle ebenfalls dazu. Weshalb wird dann die menschenverachtende "Konversionstherapie" nicht verboten. Warum dürfen Eltern ihre Kinder in die Hände von solchen "Ärzten" geben? Das die Krankenkasse dafür auch noch zahlt (Abrechnungsdschungel sei Dank) ist für mich geradezu unerträglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und eine "Therapie" die die Persönlichkeit verändern soll ist 2018 ein Armutszeugnis und gehört verboten.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Sehr geehrter Herr M.,
ich teile Ihre Ansicht, dass solche Therapien nicht nur jedem ärztlichen Wissensstand und Ethos widersprechen, sondern auch eine Diskriminierung von Schwulen und Lesben darstellen. Da Homosexualität keine Krankheit ist, bedarf sie auch keiner Therapie. Unsere Fraktion hat daher in der Vergangenheit bereits einen Gesetzentwurf zum Verbot solcher Therapien bei Minderjährigen (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/128/1712849.pdf) sowie eine Kleine Anfrage zum Thema (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/021/1802118.pdf) eingebracht.
Aus meiner Sicht bedarf es zudem einer gesetzlichen Klarstellung, dass die Kosten für derartige "Behandlungsverfahren" nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther