Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Behning H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther,
ich bin Arbeitgeber und habe einen Mitarbeiterin die vor ca. 3 Jahren in Rente gegangen ist. Leider kann die Frau von Ihrer Rente nicht leben und ist somit gezwungen weiter zu arbeiten. Also zahlt diese Mitarbeiterin weiterhin den vollen Krankenkassenbeitrag auf Ihr Bruttogehalt. Vor einiger Zeit erkranke die Mitarbeiterin und war länger als 42 Tage Krankgeschrieben. Die ersten 6 Wochen zahle ich als Arbeitgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetzt. Danach gibt es für den normalen Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. In diesen Fall jedoch nicht, weil es sich um einen Rentner handelt. Nun meine Frage: Warum muß ein Rentner die selben Kassenbeitrag zahlen wie ein Arbeitnehmer aber hält nicht dieselben Leistungen? Wäre es in diesem Fall nicht angezeigt für Rentner einen verminderten Betragssatz zu erheben oder ist diese Ungleichbehandlung gewollt.
Eine Klage vor dem Bundessozialgericht ist wohl zwecklos, weil vor einer Entscheidung das Problem in diesem Fall biologisch gelöst sein wird.
Mit freundlichen
Grüßen H. B.
Sehr geehrter Herr B.,
zuerst einmal Danke für ihre Zuschrift! Der Fall Ihrer Mitarbeiterin ist wirklich tragisch und es hat mich berührt, Ihre Schilderungen zu lesen.
In der Logik der Gesetzgebung ist es so, dass zuerst einmal auf jedes erzielte Bruttoeinkommen der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse erhoben wird. Aus diesem wird dann im Normalfall das Krankengeld ausgezahlt. In dem Fall Ihrer Mitarbeiterin ist es nun so, dass die Gesetzgebung davon ausgeht, dass Ihre Mitarbeiterin bereits durch die Rente abgesichert ist, also keine Zahlungen in Form von Krankengeld benötigt. Ihre Mitarbeiterin fällt somit, und das ist das Tragische und Ungerechte, schlichtweg durch das Netz der sozialen Sicherungen. Das darf nicht sein. Das ist ein konkreter Fall von Versagen der aktuellen Regierung in der Sozial- bzw. Rentenpolitik.
Wir Grüne haben Vorschläge gemacht, um die zugrundeliegende Problematik zu lösen. Zum einen stellen wir fest, dass Altersarmut vor allem weiblich ist. Das liegt zum großen Teil an der ungleichen und damit ungerechten Entlohnung. Wir fordern daher seit Jahren gleichen Lohn für gleiche Arbeit und setzten uns für eine Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen ein. Doch das Problem besteht nicht nur in ungerechter Entlohnung. Daher fordern wir auch eine Garantierente, diese soll im Betrag oberhalb der Grundsicherung liegen und Menschen im Alter absichern. Kurzum wir fordern, dass Situationen wie die Ihrer Mitarbeiterin nicht auftreten können.
Weitere Punkte zum Thema Rente finden Sie im Grünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 ( https://www.gruene.de/programm-2017/a-bis-z/wir-sorgen-fuer-eine-stabile-rente-und-ein-gutes-leben-im-alter.html ).
Ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Ich finde es sehr gut und wichtig, dass Sie sich für Ihre Mitarbeiterin einsetzen und Ihre Probleme an mich herantragen. Mir ist es sehr wichtig, dass alle Menschen in Deutschland die Perspektive auf ein würdiges Leben im Alter haben. Ihre Nachricht bestärkt uns Grüne weiter im Einsatz für eine gerechtere Rentenpolitik. Dass Sie Partei ergreifen für Ihre Mitarbeiterin ist ein tolles Zeichen der Solidarität!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther