Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Thomas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung :
Jeder ist Spender & wer nicht spendezn will, kann widersprechen.
In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt ! Dort gibt es ein sehr funktionierendes System rund um die Transplantation. Wenn wir als Deutsche in diese Länder mir Widerspruchslösung reisen, dann gelten wir dort automatisch als Organspender. Durch unsere Gesetzeslage haben wir in Deutschland nie widersprochen, wir sollten uns an unseren Nachbarländern orientieren & von Ihnen lernen. Das Gute an der Widerspruchslösung ist doch, dass sich jeder mal darüber Gedanken machen muss & dass er "Nein" sagen kann.
Ich fühle mich deswegen als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den 18 europäischen Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?
Sehr geehrter Herr M.,
Die Widerspruchslösung ist ein tiefgreifender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Auch in der aktuellen Debatte wird sie immer als Schlüssel für mehr Organspenden genannt. Dabei zeigt gerade ein Blick auf unsere EU-Nachbarländer mit Widerspruchslösung, dass das nicht unbedingt so sein muss.
Auch heute schon ist die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung gleichbleibend hoch - und trotzdem sinkt die Zahl der realisierten Organspenden. Eine wissenschaftliche Studie hat jüngst eindrücklich gezeigt, dass die Ursache für den Mangel an Spenderorganen in Deutschland darin zu suchen ist, dass potentielle Spender von den Kliniken zu selten identifiziert und gemeldet werden. Die Widerspruchslösung würde daran nichts ändern.
Um den Menschen auf der Warteliste zu helfen, müssen wir die Abläufe in den Kliniken so verbessern, dass Organspender rechtzeitig erkannt werden. Dafür müssen die Transplantationsbeauftragten deutlicher als bisher von ihren sonstigen Pflichten freigestellt werden. Diese lebensrettende Aufgabe kann nicht einfach nebenbei mitgemacht werden. Die Entschädigung der Kliniken für Organspenden muss so verbessert werden, dass sie zumindest die entstehenden Kosten decken. Und das Thema Organspende gehört in die Curricula der ärztlichen Ausbildung. Mit diesen Maßnahmen hilft man den Patientinnen und Patienten auf der Warteliste aus meiner Sicht weit mehr als mit der Einführung der Widerspruchslösung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther