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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Ossama S. •

Wann tritt das Neue Einbürgerungsgesetzt im Kraft?

Sehr geehrte Frau Kappert Gonther
Erst einmal vielen Dank und herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Absegnung des neuen Gesetzes im Bundesrat heute.
Ich habe gelesen ,dass neue Einbürgerungsgesetzes im erste Mai im Kraft tritt
Meine Frage ist ,darf ich jezt meine Unterlagen abgeben,oder soll ich bis erste Mai Warten?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für die Glückwünsche - ich habe mich auch sehr gefreut, dass es gelungen ist, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg zu bringen und zu beschließen. Der Dank gilt vor allem den Kolleg*innen aus dem Innenausschuss und den Fachpolitiker*innen aus dem Bereich Migration und Integration, die maßgeblich an dem Gesetz gearbeitet haben.

Es ist ein großer Schritt zur Stärkung der Demokratie, dass mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vielen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die praktische Teilhabe am Leben in Deutschland ermöglicht wird. Unter anderem können sie nun an Wahlen teilnehmen und so aktiv mitbestimmen.

Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert. Andererseits könnte ein Warten bis Mai aber auch Vorteile haben, da dann die organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen sind und die Antragsformulare und Informationen der neuen Rechtslage angepasst sind.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Einbürgerung!

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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