Warum wurde zur Anhörung des KHVVG kein Sachverständiger der BAG Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG PVA) eingeladen?
die an den Gesundheitsausschuss adressierte Stellungnahme vom 15.04.2024 ist dokumentiert unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1026128/5b25a784c5766bbc618d4d96d514fc43/20_14_0227_nicht-gel-Verbaende_KHVVG.pdf .
Für LG, in denen für Patient:innen entweder ein hohes Potential für psychische Traumatisierung oder nachweislich eine hohe psychische Belastung durch somatische Erkrankung besteht, wird als Qualitätsmerkmal die feste Verankerung von Sozialarbeiter:innen/ Sozialpädagog:innen und fachpsychologischen/ fachpsychotherapeutischen Leistungen gefordert sowie die von Künstlerischen Therapeut:innen mindestens als Auswahlkriterium. Obwohl schwere und chronische körperliche Erkrankungen regelhaft mit hohen psychischen und sozialen Belastungen verbunden sind und ohne frühzeitige fachgerechte Identifizierung und Behandlung vermeidbare Folgeerkrankungen oder lang andauernde Arbeitsunfähigkeit zu hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem führen, wurde auf die Anhörung verzichtet.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Fraktionen können Vorschläge für die Einladung von Verbänden zu Anhörungen einbringen. Die Vorschläge werden zwischen den Fraktionen beraten und geeint. Die Zusammensetzung der Sachverständigen soll verschiedene Positionen und die Vielfalt von Aspekten des Sachverhalts widerspiegeln. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht alle Akteur*innen zu einem Thema als Sachverständige eingeladen werden oder zu Wort kommen, da das Format in seinem Umfang begrenzt ist. Durch den bereits sehr umfassenden Umfang der Reform, gab es die vorangegangene Entscheidung die psychiatrische Versorgung in einer separaten Reform zu bearbeiten, so dass bei der Anhörung hauptsächlich Akteure aus dem somatischen Bereich eingeladen waren. Ich stimme Ihnen zu, dass grundsätzlich aber auch im somatischen Bereich die psychischen Folgen thematisiert werden sollten. Ich setze mich immer dafür ein, dass auch die seelische Gesundheit bei allen Vorhanden berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther