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Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Benjamin R. •

Stehen Sie zu Ihrem Wort ? Cannabis.

IIch Mitte fünfzig Rentner wegen Depression, Broderline ,Arthrose, mehrfach Gelenkoperationen seit zwei Jahren Rente wegen voller Erwerbslosigkeit bekomme nun seit geraumer Zeit Cannabis in Form von Blüten. Diese muss ich selbst zahlen und wende dafür ca. 70 Euro für zwei Monate auf . Ich möchte wissen ob Sie zu Ihrem Wort stehen und alles daran setzen das WIR nicht verlieren was gegeben wurde ? Ich bekomme es nicht aus dem Internet mein Arzt ist Psychiater und hat alles an Tabletten ausprobiert bis ich nicht mehr krauchen konnte. Ich glaube es ist an der Zeit, das man den Menschen im Land ihr Leben im Einklang mit sich selbst ermöglicht und die Leute in Ruhe lässt. Ich hoffe Sie und andere werden ihr Möglichstes tun um so viele Menschen nicht wieder der Strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Wir sind nicht allein.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr R.,

als Grüne setzen wir uns seit vielen Jahren für eine progressive Cannabispolitik ein, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wir stehen für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Deutschland kann sich am Beispiel von Kanada orientieren, wie eine umfassende Legalisierung gelingen kann. Erwachsene sollen Cannabis in Fachgeschäften erhalten können.

Immer wieder berichten mir Patient*innen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Cannabis als Medizin. Gerade angesichts der verabschiedeten Reform ist es wichtig, dass Menschen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen, es mit seriöser ärztlicher Begleitung verlässlich erhalten können. Eine Eigenmedikation kann eine Therapie nicht ersetzen.

Bereits mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA in der letzten Wahlperiode beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse zur Verordnung von Cannabis als Medizin entfällt (in der SAPV gibt es schon entsprechende Ausnahmen). Durch den inzwischen erfolgten Beschluss konnten erhebliche Verbesserungen erreicht werden. Mit dem Beschluss des G-BA vom 18.07.2024 entfällt der Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen für die Verordnung von Medizinalcannabis für 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie für fünf Zusatzbezeichnungen, ohne eine Einschränkung auf Indikationen. 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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