Frage von Jochen T. •

Wie sind denn nun die Outdooranbaubedingungn für CSCs, gibt es überhaupt schon Vereine mit Lizenz die Draussen growen, wo gibt es eine offizielle aktuelle Liste mit eingetragenen lizenzierten CSCS ?

In §11 Abs. 4 Ziffer 7 und 8 KCanG ist ausdrücklich von „Flurbezeichnung“ und „Hektar“ die Rede.

Als Flurbezeichnung werden Teile der Landschaft bezeichnet und Hektar ist ein Flächenmaß, das ausschließlich im Freien verwendet wird. Es gibt also im Gesetz keine Einschränkung, dass der gemeinschaftliche Anbau nur indoor erfolgen darf. Also müssen die Länder auch die Voraussetzungen schaffen, dass das möglich ist.Ich hätte gerne eine offizielle aktualisierte Liste von bereits lizenzierten AV s, wo gibt es diese? Der Bürger muss doch irgendwo von Offizieller Seite transparent einsehen können, ob ein Verein bereits die Lizenz besitzt sonst könnte jeder sagen er habe bereits die Lizenz um mehr Mitgliedsbeiträge einnehmen zu können?

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr T.,

die Länder haben jeweils eigene zuständige Stellen zur Genehmigung von Anbauvereinigungen benannt. Da die Konzepte der Anbauvereinigungen u. a. bezüglich des Anbauorts variieren können und es unterschiedliche Stellen zur Beantragung gibt, liegt keine zentrale Liste vor. Es gibt aber verschiedene Dachverbände, in denen sich die Anbauvereinigungen vernetzen können. Sicher wäre es eine gute Idee an solchen nicht-staatlichen Stellen Kontakte und Informationen zu Konzepten und Anbaumethoden auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN