
(...) Der Bundespräsident hat die Zustimmungsgesetze erst unterschrieben, als ein entsprechender völkerrechtlicher Vertragsvorbehalt (Vorbehaltserklärung) durch die Bundesregierung erfolgt ist. Mit anderen Worten: Der ESM-Vertrag ist um eine entsprechende Protokollerklärung ergänzt worden, die zusammen mit der Ratifikationsurkunde hinterlegt wurde. (...)