
(...) bei uns hat der Schutz der Kinder absoluten Vorrang. Auch angeblich "freiwillige" sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind strafbar, weil man bei einer solchen Beziehung in keiner Weise von einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes ausgehen kann. Deswegen bezieht sich das Kriterium "sexuelle Identität" im Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich nicht auf Pädophilie. (...)