Frage an Kerstin Griese von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung
Liebe Kerstin,
Leider wurde ein Punkt von mir in meine vorhergehenden Frage nicht vollständig eingestellt und somit entstellt:
"- dass Du genau weisst, dass alle anderen Opferentschädigungen (HIV, OEG, BVG),
erst Recht die zivilrechtlich erstrittenen, aber auch die der Conterganopfer in anderen Ländern, wesentlich höher ausfallen, als die der deutschen Opfer (im Land des Schädigers !!!) "
Die Opfer haben nachvollziehbar dargelegt, dass der Bedarf wesentlich höher ist als die jetzige Maximalrente von 1090,- Euro ! Die Rente wurde verdoppelt, aber 545 € Höchstrente waren ja auch so beschämend niedrig, dass die Verdoppelung nur ein 1. Schritt sein konnte. Im gleichen Zeitraum haben sich die Bundestagsabgeordneten 659,- € mehr genehmigt .
Nach so vielen Jahrzehnten muss eine zukunftsfähige, gerechte Lösung gefunden wird, die den steigenden Problemen der Betroffenen zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen Rechnung trägt. Das ist eine Frage der Menschenwürde und nicht der Kassenlage !
Warum wird den Opfern, denen jahrzehntelang Leistungen durch die von der Stiftung willkürlich angewandte Ausschlussfrist ( mindestens 19 bekamen dennoch Leistungen- bei ca. 100 Ablehnungen) "nur für die Zukunft" Leistungen gewährt ?
Gerade auch in diesem Zusammenhang möchte ich Dich noch einmal um die Beantwotung meiner Frage bitten:
was genau meinst Du damit, dass Du Dich dafür einsetzen willst, dass
1) "Behinderte in Deutschland nicht zu Bittstellern degradiert werden dürfen".
2) "Contergan-Geschädigte dürfen gegenüber anderen Menschen, die mit einer
Behinderung leben müssen, nicht benachteiligt werden"
und :
3) wann die Contergangeschädigten mit der Umsetzung der o.g. Ziele rechnen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Kornak
Liebe Andrea Kornak,
ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Conterganopfer mit vielen zweifelhaften Entscheidungen, die oft mehrere Jahrzehnte zurückliegen, in keiner Weise einverstanden sind. In vielen Gesprächen mit Betroffenen wurde mir sehr plastisch geschildert, welche Einschränkungen des alltäglichen Lebens durch die Conterganschädigung gerade im höheren Alter entstehen. Diese Spätfolgen sind ein wichtiger Grund, dass der Bundestag in dieser Frage entschlossen gehandelt hat – wohl wissend, dass damit Entscheidungen der Vergangenheit nicht rückholbar sind.
Zu den drei Fragen: Ich bin davon überzeugt, dass mit dem jetzt geänderten Contergan-Stiftungsgesetz genau in diesem Sinne gehandelt wurde. In dem beschlossen Gesetz ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen soll. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am Grad der Behinderung. Damit wollen wir den Contergan-Geschädigten einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.
Diese Sonderzahlung wird finanziert durch 50 Millionen Euro, die die Firma Grünenthal beisteuert, und 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln in der Conterganstiftung. Die dann insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt. Auf Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die Unterstützung künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Damit können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern. Sie sind damit keine „Bittsteller“, sondern haben einen klar definierten Anspruch, der sicherstellt, dass sie gegenüber anderen Menschen, die mit einer Behinderung leben müssen, nicht benachteiligt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese