Frage an Kerstin Griese von Kerstin L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
als Vorsitzende vom Ausschuss für Arbeit und Soziales bin ich auf Ihre Antwort gespannt. Als es in der Vergangenheit um die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ging, wurde eine Einbeziehung von den Bestandsrentnern vehemt abgelehnt.
"Es sei zu teuer. Stichtagsregelungen hat es schon immer gegeben. Ein Recht auf Gleichbehandlung sei auch von den Gerichten abgelehnt worden, da sonst Gesetzesänderungen unterbleiben würden. Man kann aber verstehen, dass die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente darüber enttäuscht sind."
So in etwas lauten die Standardantworten von unseren Politikern dazu.
Jetzt lese ich auf der Internetseite vom Bundesrat für die Sitzung am 19.10.2018, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Einbeziehung von Bestandsrentnern empfiehlt (Drucksache 425/1/18).
Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass die Politik über Ihren Schatten springt und sich eingesteht, dass es uns Bestandsrentnern nicht besser geht, als Neurentnern. Somit alles unverändert bleibt.
Mich würde aber interessieren, woher der Sinneswandel kommt?
Mit freundlichen Grüßen
K. L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Beschluss des Bundesrates in seiner Sitzung am 19. Oktober zum „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVLeistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)“, in dem die Bundesregierung gebeten wird, Verbesserungen auch für ErwerbsminderungsbestandsrentnerInnen einzuführen.
Sehr gern würde ich eine Entscheidung herbeiführen, dass auch die sogenannten BestandsrentnerInnen Verbesserungen bekommen. Das ist im Koalitionsvertrag aber leider nicht vorgesehen.
Jedes Jahr müssen mehr als 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen, weil sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind in dieser schwierigen Situation nicht ausreichend abgesichert. Um den Betroffenen zu helfen, wurden in der letzten Wahlperiode gleich zwei Mal die Erwerbsminderungsrenten erhöht. Einmal im Juli 2014 und ein zweites Mal im Januar 2018. Für alle, die ab Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, hat sich ihre Rente im Durchschnitt bei voller Erwerbsminderung um 10 % erhöht. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag ein Gesetz (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) verabschiedet, mit dem die Zurechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten von 2018 bis 2024 ansteigend von 62 auf 65 Jahre erhöht werden; das heißt, Betroffene sollen künftig so viel Rente bekommen, als hätten sie nicht nur bis zum 62., sondern bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet.
Im aktuellen Koalitionsvertrag konnten wir uns auf weitere Verbesserungen verständigen. Dabei wollen wir die stufenweise Anhebung beschleunigen, indem wir im nächsten Jahr die Zurechnungszeit in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben und entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise weiter auf 67 Jahre verlängern.
Ich verstehe, dass diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, enttäuscht sind, weil sie nicht von diesen Verbesserungen profitieren. Allerdings werden auchsie vom RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz profitieren. Denn mit dem Gesetz soll eine Haltelinie eingeführt werden, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel konnte erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden.
Wie bereits dargestellt gibt es keine Festlegungen im Koalitionsvertrag für eine Änderung bei Bestandsrenten. Diese Frage wird aber sicherlich im parlamentarischen Raum weiter diskutiert werden. Ich habe großes Verständnis dafür, hier nach Lösungen zu suchen, die auch Verbesserungen bei Bestandsrenten von Erwerbsgeminderten ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese