Wann kommt das Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha?
Sehr geehrte Frau Griese,
wann kommt das Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha? Wieso hat das Thema eine so geringe Priorität, wenn es im Worst Case bis hin zu Suizid(versuchen) führt?
Viele Grüße,
Sandra U.
Sehr geehrte Frau U.,
wichtig sind gesetzliche Regelungen für Schutzkonzepte, bei denen es um die Schwächsten in unserer Gesellschaft geht. Deswegen steht die SPD für einen effektiven Gewaltschutz und möchte, dass die gesetzlichen Regelungen für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und Dienstleistungen der Behindertenhilfe geschärft werden. Machtmissbrauch ist an keiner Stelle unserer Gesellschaft hinzunehmen.
Entscheidungen oder Verfahrensweisen eines Rehabilitationsträgers können bereits jetzt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder bei der Aufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes angemahnt werden. Außerdem kann das Beratungsangebot der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese