Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Anna Lisa S. •

Frage an Kerstin Griese von Anna Lisa S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Griese,

Ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Auch wenn das neue Gesetz zu den Kontrollbefugnissen der Polizei auf September in NRW verschoben wurde, stellt sich mir dir Frage, ob man durch das Verschieben hofft, das neue Gesetz dann besser, sprich mehr so stark von der Öffentlichkeit beachtet, verabschieden zu können. An welchen inhaltlichen Punkten wird konkret gearbeitet?

Mit freundlichem Gruß,
AL Sonnenberg

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

die Landesregierung Nordrhein-Westfalens plant derzeit eine Novellierung des Polizeigesetzes. Das bedeutet, dass ich als Bundestagsabgeordnete nicht darüber entscheiden kann. Dennoch verfolge ich die Diskussion in Nordrhein-Westfalen und bin der Meinung, dass es keine verfassungswidrige Änderung geben darf.

In einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung.
Aus diesem Grund hat die SPD-Landtagsfraktion den zuständigen Innenminister Herbert Reul dazu aufgerufen, die entsprechenden Ergebnisse der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.
Grundsätzlich unterstütze ich Gesetze, die unsere Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig muss so ein Gesetz verfassungskonform sein.
Für die konkreten inhaltlichen Fragestellungen bitte ich Sie, sich an die zuständigen LandespolitikerInnen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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