
(...) Darin enthalten ist auch eine Regelung zum Schlachten mit Elektrokurzzeitbetäubung. Das ist nach unserer Auffassung ein verfassungskonformer Kompromiss zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz. Das erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen. (...)