Frage an Kerstin Andreae von Annika W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Andreae,
was unterscheidet die Bürgerversicherung und die Arbeitsversicherung genau von den bisher bestehenden Versicherungen? Und wie wollen Sie diese Neuerungen umsetzen? (z.B. wenn wirklich alle einbezogen werden sollen, wie sollte dann beispielsweise das Krankenversicherungsrecht reformiert werden? Keine private Versicherung mehr / Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern für alle auch ohne Vorversicherungszeit?) Könnte das nicht auch Probleme mit sich bringen?
Mit freundlichen Grüßen, A. W.
Liebe Frau W.,
wir haben ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Gesetzlich Versicherte sind unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand umfassend im Krankheitsfall abgesichert. Die gesetzliche Krankenversicherung stärkt damit ganz wesentlich den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Eine solche Solidargemeinschaft benötigt jedoch die Hilfe aller, auch der Gutverdienenden. Doch hier offenbaren sich entscheidende Schwächen: Die gesetzliche Krankenversicherung beruht fast ausschließlich auf Einkünften aus Beschäftigung und wird hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen. Das ist unsolidarisch und gefährdet die finanzielle Stabilität. Dieses getrennte System hat weitere Nachteile. Es führt zur Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen Medizin. Ärztinnen und Ärzte lassen sich lieber dort nieder, wo viele privat Versicherte leben. Gesetzlich Versicherte müssen länger auf einen Arzttermin warten. Für viele ältere Versicherte mit unregelmäßigen Erwerbsbiographien, für kleine Handwerker oder Soloselbständige mit geringen Einkommen existiert keine bezahlbare soziale Absicherung.
Wir wollen daher die gesetzliche und private Krankenversicherung schrittweise zur Bürgerversicherung weiterentwickeln. Alle Bürgerinnen und Bürger, auch Selbständige und Gutverdienende, Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete beteiligen sich. Auf Aktiengewinne und Kapitaleinkünfte werden unter Berücksichtigung von Freibeträgen ebenfalls Beiträge erhoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernehmen wieder jeweils die Hälfte der Beiträge auf Löhne und Gehälter. Von den Versicherten allein zu zahlende Zusatzbeiträge werden abgeschafft. Es gibt keine Unterschiede mehr bei den Arzthonoraren. Mit der Bürgerversicherung wird Gesundheit stabil und fair finanziert und alle Kassen konkurrieren um die beste Versorgung.
Die Bürgerversicherung beendet die Zeit der Zwei-Klassen-Medizin und schafft die Grundlage für ein gutes, stabiles und faires Gesundheitssystem. Die Bürgerversicherung passt sich den unterschiedlichen Lebensphasen an. Ist das Einkommen, oder bei Selbstständigen der Gewinn, mal nicht so hoch, fallen geringere Beiträge an. An der Gesundheit wird trotzdem nicht gespart. Kinder sind ab der Geburt mitversichert - ohne zusätzliche Beiträge. In der Bürgerversicherung gibt es mehr Wahlfreiheit als heute. Jede und jeder kann sich die Versicherung aussuchen, die zu ihm passt. Anders als heute sind sogar Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungsunternehmen möglich, ohne dass dies zum Verlust der Altersrückstellung führt. Nur die Art, wie die Beträge erhoben werden und auf welche Einkommensarten Beiträge gezahlt werden, ist überall gleich.
Weitere Informationen über unsere Vorschläge einer solidarischen Bürgerversicherung finden Sie in unserem Antrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812951.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae