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Frage von Winfried H. •

Frage an Kay Wolkau von Winfried H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Wolkau,

das Einkaufszentrum Neugraben verliert deutlich an Attraktivität. Der Charme dieses Zentrums war noch nie besonders groß, aber in den letzten Jahren kann man mehr und mehr Leerstände beobachten, alt eingesessene Betriebe ziehen weg oder geben auf. In der GAL-geführten BSU wurde dies erkannt. Der Stadtteil soll gefördert und attraktiver werden.

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie und mit Ihnen die GAL diesen Bereich wieder attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger des Süderelberaums gestalten?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Winfried Hawerk

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Antwort von
Neue Liberale

Sehr geehrter Herr Dr. Hawerk,

die GAL steht für mehr Bürgerbeteiligung. Dem entspricht es, wenn der bestehende Stadtteilbeirat entscheidend darüber mitbestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen zu einer Attraktivitätssteigerung des Neugrabener Zentrum verwirklicht werden.

Ich möchte eine nachhaltige Aufwertung des Neugrabener Zentrums, indem eine attraktive Fußwegeverbindung zwischen dem Neugrabener S-Bahnhof und der Marktpassage geschaffen wird. Die Sperrwirkung der B 73 muss abgeschwächt und möglichst überwunden werden. Eine Möglichkeit der Minderung der Sperrwirkung sehe ich in einer optischen und funktionalen Aufwertung der bestehenden Fußgängerbrücke.
Eine andere Möglichkeit, die B73 in ihrer Sperrwirkung zu reduzieren, stellt eine breite erbenerdige Überführung ähnlich wie der Fußgängerüberweg am Hamburger Hauptbahnhof/Spitaler Straße dar. Dort gibt es kein langes Warten für Fußgänger und eine Signalanzeige, die angibt, wann es wieder grün wird. Weitere gestaltende Elemente und zusätzliche Begrünung könnten die B73 auch optisch weniger dominant erscheinen lassen.
Welche Lösung gewählt wird, sollte aus meiner Sicht von den Menschen vor Ort entschieden werden. Wir Harburger Grüne haben uns in unseren Bezirkswahlprogramm eindeutig für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen.
Für die umstrittene Brückenverbindung zwischen der Neugrabener Bahnhofstraße und dem Elbmosaik soll im Rahmen des Entwicklungskonzepts Neugrabener Zentrum eine Lösung jedenfalls unter maßgeblicher Beteiligung des Stadtteilbeirats gefunden werden.
Der S-Bahnhof Neugraben als Verbindung zwischen der Neugrabener Bahnhofstraße und dem Neubaugebiet Elbmosaik mit dem Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Neugraben bedarf dringend einer Umgestaltung, damit der Stadtteil Neugraben eine attraktive Visitenkarte erhält. Vor allem der südliche Bahnhofsvorplatz muss umgestaltet werden, indem dort ein großzügig gestalteter, einheitlicher Raum entsteht. Der Busbahnhofsbereich soll eine großzügige, zeitgemäß gestaltete Glasüberdachung erhalten und die Hochbeete müssen entrümpelt und durch moderne Grünanlagen ersetzt werden. Ich möchte an dieser Stelle ebenso eine Fahrradservicestation einrichten, die überdachte und bewachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bietet und auch eine Fahrradreparaturwerkstatt vorhält.
Barrierefreie Zugänge zum Bahnhof sowohl auf der Südseite als auch auf der Nordseite haben Priorität.
Die Einkaufsmöglichkeiten im Neugrabener Zentrum müssen gestärkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir bereits Planungen auf den Weg gebracht, Zentren schädigende Discounteransiedlungen im Bereich der B73 zu vermeiden. Ich bin ferner dafür, die Idee eines Business Improvement District (BID) voran zu treiben.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Stärkung des Wohnens im Neugrabener Zentrum. Sowohl westlich der Bauernweide als auch auf den Flächen der nicht mehr genutzten Bauernhöfe könnte zusätzlich moderner Geschosswohnungsbau (keine Hochhäuser) entstehen. Dies würde zu einer Belebung des Zentrums -auch außerhalb der Kerngeschäftszeiten- beitragen. Ebenso die Fläche südwestlich des Bahnhofsvorplatzes kommt für Wohnungsbau in Betracht.
Wahrlich keine Visitenkarte für Neugraben stellt derzeit das Süderelbe-Einkaufszentrum (SEZ) dar. Hier sind weitere Gespräche zwischen Eigentümer und Centermanagement auf der einer Seite und Verwaltung sowie der mit der Durchführung der Stadtentwicklung betrauten Stadtentwicklungsgesellschaft STEG auf der anderen Seite nötig. Die öffentliche Hand kann keinen Eigentümer zwingen, etwas Ansprechendes aus seiner Immobilie zu machen. Die Verwaltung kann allerdings Unterstützung bei Vermarktungskonzepten leisten oder im Bedarfsfalle baurechtliche Dispense erteilen. Dies setzt allerdings eine ernsthafte Gesprächsbereitschaft Seitens des Eigentümers voraus. Hier gilt es, "am Ball zu bleiben" und nicht aufzugeben.

Mit freundlichem Gruß
Kay Wolkau