Ich als finanzpolitischer Sprecher und die AfD-Bundestagsfraktion stehen für eine grundlegende Reform des Steuersystems ein. Es soll eine verständliche Systematik aufweisen und nur wenige Steuerarten umfassen.
Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.
ir treten dafür ein, sich in innere Angelegenheiten anderer Staaten nicht einzumischen
Die Aufgaben der Zollverwaltungen und seiner Beschäftigten unterliegen der Anwendung von Zwang nur im gesetzlichen Rahmen.
Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.