Sehr geehrte Frau Uhlig, laut diverser Ankündigungen sollte Anfang 2024 eine Novellierung der Einspeisung von balkonkraftwerken (Erhöhung auf 800 watt) . Wann kommt dieses nun?
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihr Schreiben! Es freut mich Ihnen berichten zu können, dass das Solarpaket I am 26. April 2024 vom Bundestag und im Anschluss dann im Bundesrat beschlossen wurde. Dieses Paket umfasst unter anderem Vereinfachungen für Balkonkraftwerke. Das Installieren und Betreiben solcher Anlagen wird zukünftig nun noch leichter.
Wie Sie richtig schreiben, ist nun rechtlich die vereinfachte Installation einer Steckersolaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere möglich. Diese neue weitergehende Einordnung hat zum Beispiel den Vorteil, dass sich diese “Balkonkraftwerke” (Steckersolaranlagen) ausschließlich beim Marktstammdatenregister (Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de) registriert werden müssen.
Neben den jetzt geschehenen gesetzlichen Änderungen steht die Überarbeitung des Technischen Regelwerks für Steckersolaranlagen durch den VDE noch aus. Dies soll jedoch bald nachgeholt werden, hat der VDE bereits Anfang 2023 angekündigt (VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor).
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig